Betriebliche Altersvorsorge – so lohnt sich die Betriebsrente
Finanzielle Freiheit im Alter – wer wünscht sich das nicht? Die betriebliche Altersvorsorge kann einen Baustein Ihrer Ruhestandsfinanzierung bilden. Welche Möglichkeiten es gibt, Extra-Geld vom Arbeitgeber zu erhalten, was sich Anfang 2018 bei der bAV geändert hat und ob sich die Betriebsrente für Sie lohnt, verraten wir Ihnen in folgendem Ratgeber-Artikel:
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Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersversorgung (auch bAV oder Betriebsrente genannt) ist ein Sammelbegriff für verschiedene finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, aber auch zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur sogenannten Invaliditätsversorgung, anbieten kann. Was heißt das konkret? Im Idealfall erhalten Sie nicht nur zur Altersvorsorge finanzielle Zuschüsse von Ihrem Chef, Ihr Arbeitgeber zahlt außerdem einen Anteil, wenn Sie erwerbs- oder berufsunfähig werden.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Jeder Arbeitnehmer, der verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Arbeitnehmer in Teilzeit- oder in Vollzeit arbeiten oder ob deren Verträge unbefristet oder befristet sind. Auch Auszubildende haben ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge.
Dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat, bedeutet jedoch nicht, dass auch jeder Arbeitnehmer automatisch Geld von seinem Chef geschenkt bekommt. Lediglich die Möglichkeit, einen Teil seines Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln, muss der Chef seinen Angestellten als Mindestoption der Betriebsrente gewähren. Dieser Vorgang, mit Hilfe des Arbeitgebers einen Teil des Gehaltes in die Rentenvorsorge zu stecken, wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.
Betriebliche Altersversorgung und betriebliche Altersvorsorge
Für die Betriebsrente existieren zwei Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen. Die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Versorgung ist in der Regel der Vermögensaufbau für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gemeint. Die betriebliche Altersvorsorge hat sich hingegen im Zuge der Möglichkeit von Arbeitnehmern, auch selbst in die Betriebsrente einzuzahlen, als Bezeichnung etabliert.
Finden Sie alle Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge, so wie hilfreiche Tipps und Tricks in unserem Ratgeber-Artikel:
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