BGH-Urteil wichtiger Erfolg für Verbraucher

Berlin (pressrelations) –

BGH-Urteil wichtiger Erfolg für Verbraucher

Preis für Gaslieferungen kann nicht allein an die Entwicklung der Heizölpreise gekoppelt werden

Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofes, dass Energieversorger die Gaspreise nicht ausschließlich an den Heizölpreis koppeln dürfen, erklärt die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich MdB:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass der Preis für Gaslieferungen nicht allein an die Entwicklung der Heizölpreise gekoppelt werden kann, ist ein bedeutender Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. In diesem Fall wurde entschieden, dass Verträge dann unzulässig sind, wenn andere preisbildende Faktoren wie zum Beispiel Netz- und Vertriebskosten nicht berücksichtigt werden.

Klauseln in Verträgen, die Preisanpassungen ermöglichen, weil der Erdgaspreis an die Entwicklung des Preises für extraleichtes Heizöl gekoppelt ist, sind unwirksam. Unzulässige Gewinnsteigerungen mit der Begründung der Bindung an den Heizölpreis auf Kosten der Verbraucher sind damit nicht mehr möglich. Die Gasversorger, die derartige Ölpreisbindungsklauseln nutzen, müssen nun neue Verträge abschließen.

Das Grundproblem ist der bisher nur unzureichende Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Dies wird die christlich-liberale Koalition angehen, indem der Zugang neuer Wettbewerber zu Speicher- und Transportmöglichkeiten ermöglicht wird und die Gasnetzzugangsverordnung neugefasst wird. Die weitere Reduzierung der Gasmarktgebiete ist unerlässlich, um die Preisbildung im Sinne der Verbraucher zu beeinflussen.

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