„Bierkartell“ muss Geldbuße in Millionenhöhe zahlen

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegenüber Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privat-Brauerei Ernst Barre wegen Bierpreisabsprachen verhängt. Gegen zwei weitere Großbrauereien und vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen laufen die Ermittlungen noch.

Aus den Ermittlungen ergab sich, dass die Preiserhöhungen in den Jahren 2006 bis 2008 in Höhe von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Liter) Fassbier abgesprochen wurden. Für Flaschenbiere gab es eine abgesprochene Erhöhung von einem Euro pro Kasten (20 Flaschen).

Gemäß Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) und § 1 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Kartellbildungen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 81 Abs. 1 GWB und muss eine Geldbuße bezahlen.

Straffrei kam die Brauerei Anheuser-Busch InBev Germany davon, da sie kooperierte und bei der Aufklärung half. Auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner taten dies. Bei diesen Kartellmitgliedern kam jedoch aufgrund des jeweiligen Beitrags bezüglich der Aufklärung nur eine Geldbußenmilderung bis zu 50 % in Betracht. Dies entspricht in etwa der Kronzeugenregelung des § 46b Strafgesetzbuch (StGB).

Auch wenn die Brauereien die 106,5 Millionen Euro Geldbuße hart trifft, liegt der verhängte Betrag noch deutlich unter der möglichen Höchstgrenze. Nach den Bußgeldleitlinien des Kartellamtes sind Geldbußen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes der betroffenen Brauereien möglich, so auch nach § 81 Abs. 4 GWB. So hätte durchaus eine Geldbuße von mehr als 200 Millionen Euro verhängt werden können.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Torsten Hildebrandt