Bildungsgipfel ? weiterhin Absturzgefahr für Schüler mit Handicap

(BSOZD.com-NEWS) Hannover. Der BVL – Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. fordert die KMK und die Länderregierungen erneut auf, für eine Chancengleichheit für Legastheniker und Dyskalkuliker im Bildungssystem zu sorgen. Es ist dringend erforderlich, dass einheitliche schulrechtliche Regelungen für die betroffenen Kinder geschaffen werden. Die schulrechtlichen Regelungen in den Ländern verstoßen gegen das Grundgesetz.

Aufstieg durch Bildung ? für Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung bleibt es eine Illusion. Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) fordert die KMK und die Länderregierungen erneut auf, für eine Chancengleichheit für Legastheniker und Dyskalkuliker im Bildungssystem zu sorgen.

Es ist dringend erforderlich, dass einheitliche schulrechtliche Regelungen für die betroffenen Kinder geschaffen werden. Die schulrechtlichen Regelungen in den Ländern verstoßen gegen das Grundgesetz, da insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie keinen begabungsberechten Schulabschluss erreichen, weil auf ihr Handicap keine Rücksicht genommen wird.

?Die Länder sind rechtlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine Chancengleichheit im Bildungssystem gewährleistet wird?, fordert Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt aus Würzburg. ?Die Erlasse oder Verwaltungsvorschriften in den Ländern für Schüler mit den Teilleistungsstörungen Legasthenie und Dyskalkulie bedürfen dringend einer Überarbeitung, um den Rechtsanspruch auf Chancengleichheit und freie Berufswahl zu erfüllen. Ohne finanziellen Aufwand und mit sofortiger Wirkung könnten für die betroffenen Schüler Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihr Handicap ausgleichen und ihnen einen begabungsgerechten Schulabschluss ermöglichen?, so Dr. Mierau.

Auf dem 16. Bundeskongress des BVL Anfang Oktober in Berlin hat Dr. Mierau eine Musterverordnung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs und Notenschutzes für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Teilleistungsstörung vorgestellt und ist dabei auf sehr positive Resonanz gestoßen. Diese Verordnung könnte sofort – ohne den Staat finanziell zu belasten – bundesweit umgesetzt werden. ?Wir haben kein Verständnis mehr dafür, dass man erst einen Bildungsgipfel einberufen muss, um zu klären, was zu tun ist. Sachverhalte, die klar auf der Hand liegen und ohne großen Aufwand umgesetzt werden können, werden nicht aufgegriffen. Wie lange will man in der Bildungspolitik noch tatenlos zuschauen, wenn jährlich über 10% aller Schüler in unserem Schulsystem scheitern. Müssen erst Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie unseren Kindern einfach und zielgerichtet geholfen werden kann?, beklagt die BVL-Bundesvorsitzende Christine Sczygiel.

Weitere Informationen zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., über die Rechte von Legasthenikern und Dyskalkulikern sowie über die Musterverordnung sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

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Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
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