Bochumer Hartz IV Anwalt vor dem Bundessozialgericht in Kassel

(BSOZD.com-NEWS) Bochum. Den weiten Weg zum Bundessozialgericht hat Rechtsanwalt Martin Reucher am Dienstag, 27. Januar: dann wird „sein“ Fall verhandelt, dem er seit Jahren Herz und Hirn widmet: die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder reichen vorne und hinten nicht für das Notwendigste. Das pfeifen die Spatzen mittlerweilen von den Dächern, die Politik hüllt sich in Schweigen. „Damit sind einige grundlegende Gebote des Grundgesetzes verletzt“ meint Rechtsanwalt Reucher. „Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu gewährleisten, Benachteiligung durch Herkunft wird festgeschrieben, die Entfaltung der Persönlichkeit behindert und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder praktisch auf niedrigstes Niveau reduziert.“ Zudem werde das Gleichheitsgebot verletzt – in anderen Sozialbereichen seien Kinder besser gestellt. „Das Sozialstaatsgebot soll dafür Sorge tragen, dass die Gesellschaft nicht auseinandergerissen wird“ meint Martin Reucher. „Bei dieser Unterversorgung haben diese Kinder aber keine Chance mehr.“

[ad#co-1]

Neben der insgesamt zu niedrigen Höhe der Hartz IV-Leistungen, die derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, sieht Reucher einen wesentlichen Grund für diesen Misstand im Verfahren zur Festlegung der Höhe der Regelleistungen: im Unterschied zur früheren Sozialhilfe werde nicht mehr der tatsächliche Bedarf ermittelt und regelmäßig inflationsangepasst, sondern es wird das Verbrauchsverhalten eines ledigen Erwachsenen im unteren Einkommensbereich als Maßstab zu Grund gelegt. Davon werden zunächst etliche angeblich nicht grundsicherungsrelevante Abzüge vorgenommen. Dann wird ohne Begründung vorausgesetzt, Kinder hätten nur einen Bedarf in Höhe von 60 % dieses reduzierten Erwachsenbedarfes. „Kinder sind doch keine kleinen Erwachsenen“ empört sich Reucher, „sondern sie haben ganz alterstypische Bedarfe, die in Teilbereichen sogar höher sein können als die von Erwachsenen“. So werde der wachstumsbedingte Bedarf an Kleidung und Ernährung gar nicht berücksichtigt. Unterstützung in Kassel erhält Rechtsanwalt Reucher vom Bürokollegen Rechtsanwalt Steffen Bundrück: „13jährige Kinder sollen sogar mit den gleichen Beträgen abgespeist werden wie Neugeborene und für Bildung ist in der Regelleistung gar nichts vorgesehen.“

[ad#link468x15]

„Sozialleistungen nach Kassenlage“ sind mit dem Grundgesetz unvereinbar“ fährt Reucher fort. Grundrechte seien unteilbar und unantastbar. „Äußerungen einiger Politiker und sogar einiger Sozialrichter, es reiche schon, wenn die Menschen nicht verhungern und ein Dach über dem Kopf haben, kann ich nur mit Empörung zurückweisen.“

Kontakt: RA Martin Reucher
Castroper Hellweg 49; 444805 Bochum
Tel.: 0234 / 45 29 22 5; Fax: 08 91 48 82 03 15 8
e-mail: reucher@gmx.de

und

Unabhängige Sozialberatung; Ecke Schmechtingstr./Josefstr. 2, 44809 Bochum
Tel.: 0234-46 00 70; Fax: 0234-460 113; Sozialberatung@sz-bochum.de
Dipl. rer. soc. Norbert Hermann – Politik- und Sozialberatung

Hinweis auf Pressemitteilungen des BSG dazu:

BUNDESSOZIALGERICHT – Pressestelle –

Termintipp Nr. 2/09 vom 19. Januar 2009

Ist die Höhe des Sozialgelds nach dem SGB II (Hartz IV) für Kinder unter 14 Jahren verfassungsgemäß?

Die Kläger in beiden Revisionsverfahren sind Kinder, die in Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. In beiden Verfahren geht es um Ansprüche aus der Anfangszeit von Hartz IV (Jahresbeginn 2005). Die Kläger im ersten Verfahren waren zu diesem Zeitpunkt sieben und fünf Jahre alt, die Kläger des zweiten Rechtsstreits 13 und 11 Jahre. Bei ihren Berechnungen legten die jeweiligen beklagten Grundsicherungsträger als Regel­bedarf die Regelleistung für Kinder (Sozialgeld) nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II in Höhe von (damals) 207 Euro zugrunde. Die Regelleistung für Kinder beträgt nach dem Gesetz 60 vom Hundert der Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen (345 Euro gemäß § 20 Abs 2 SGB II). Die Kläger scheiterten in den Instanzen mit ihrem Vorbringen, das Sozialgeld für Kinder sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden. Mit ihren Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Sie gehen davon aus, dass durch den Betrag von 207 Euro monatlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Des weiteren rügen sie das Verfahren der Festlegung der Höhe der Regelleistung und Gleichheitsverstöße. Kinder würden gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt, auch sei es nicht zu rechtfertigen, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhalten könnten als Kinder von Leistungsempfängern nach dem SGB II.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts wird am 27. Januar 2009 ab 9.30 Uhr (Saal II) über diese Revisionen entscheiden.

www.bsg.bund.de/…Termin__Tipp__Texte/2__09.html

BUNDESSOZIALGERICHT – Pressestelle
Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel
Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474
e-mail: presse@bsg.bund.de ; Internet: www.bundessozialgericht.de

Kassel, den 19. Januar 2009 – Terminvorschau Nr. 4/09

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 27. Januar 2009 über sieben Revisionen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) zu entscheiden; in sechs Verfahren soll mündlich verhandelt werden.

A. Mit mündlicher Verhandlung

In den ersten beiden Verfahren geht es um die Frage, ob die Höhe des Sozialgelds nach dem SGB II für Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres verfassungsgemäß ist. In beiden Fällen sind Leistungszeiträume im ersten Halbjahr 2005 betroffen. Die beklagten Grundsicherungsträger haben als Regelbedarf die Regelleistung für Kinder nach § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II in Höhe von (seinerzeit) 207 Euro zugrunde gelegt; dies sind 60 vom Hundert der Regelleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen. Die Kläger sind in den Vorinstanzen mit ihrem Vorbringen, das Sozialgeld für Kinder sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden, nicht durchgedrungen. Mit ihren Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. Sie gehen davon aus, dass durch den Betrag von 207 Euro monatlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern nicht gewährleistet sei. Des weiteren rügen sie das Verfahren der Festlegung der Höhe der Regelleistung und Gleichheitsverstöße. Kinder würden gegenüber Erwachsenen ohne hinreichenden Grund benachteiligt, auch sei es nicht zu rechtfertigen, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhalten könnten als Kinder von Leistungsempfängern nach dem SGB II.

1) 9.30 Uhr – B 14/11b AS 9/07 R – S. K.-S., T. K.-S. ./. JobCenter ARGE Dortmund

Kläger sind zwei Kinder, die im streitbefangenen Zeitraum im Jahr 2005 fünf und sieben Jahre alt waren. Sie lebten mit ihren Eltern, die ebenfalls Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, in Bedarfsgemeinschaft.

SG Dortmund – S 32 (5,38) AS 89/05 – LSG Nordrhein- Westfalen – L 9 AS 57/06

http://juris.bundessozialgericht.de/…Datum=2009&nr=10740

[ad#link200x90]

—————————————————————
Du willst nichts verpassen? Bei BSOZD.com – NEWS gibt es alle Artikel sowie bei Interesse auch alle Kommentare als «RSS-Feed». Im Gegensatz zum E-Mail-Abo kommen diese RSS-Feeds nicht einmal am Tag, sondern immer, wenn Du sie abrufst und neue Artikel bei BSOZD.com – NEWS veröffentlicht wurden. So bleibst du immer auf dem Laufenden und verpasst nichts!

Du willst hier auch werben? Dann sichere dir einen Platz, wir freuen uns auf deine Anfrage unter Kontakt.
—————————————————————
Wir bieten Ihnen in unserem Shop eine erstklassige Auswahl an Lifestyle Lederwaren verschiedener Hersteller wie Heilemann, Picard, piké und Tuscany Leather. Wir erhalten ständig neue Modelle, wir beziehen unsere Ware ausschließlich direkt vom Original-Hersteller. Sie finden bei uns klassische, moderne und trendige Lederwaren für jeden Anlass bei: Lifestyle Bags.de
—————————————————————
Fuzzyboard Games & Community: Kostenlose Onlinespiele finden in Communities seit den letzten Jahren eine immer größer werdende Beliebtheit. Das besondere ist hierbei die Vielfalt, welche dem Mitglied geboten wird und die dazu kommende tägliche Verfügbarkeit zu jeder Uhrzeit ist das Spielen dieser Fun-Games möglich. Da es sich um Spiele handelt, welche auf einem bestimmten Server laufen, sind Systemanforderungen, wie sie bei üblichen PC-Spielen notwendig sind, nicht von Bedeutung. Dies bedeutet, dass das Spiel sofort gespielt werden kann, ohne die Installation zusätzlicher Software o.ä.. Auch alte Klassiker, wie beispielsweise Tetris, können im Internet gespielt werden und erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit, da sie auf neueren PCs nicht mehr funktionsfähig sind. Mehr kostenlose Spiele gibt es auf Fuzzyboard Online Spiele mehr als 5.200 Arcade Spiele , Multiuser Monopoly, Kniffel und vieles mehr.
—————————————————————
Du möchtest neue Leute aus deiner Nähe kennenlernen? Mit deinen Freunden chatten oder einfach nur deine eigene ganz persönlich gestaltete Homepage haben die jeder im Internet erreichen kann?

Dann bist du auf Party-Village.de genau richtig! Hier treffen sich täglich viele nette Leute unterschiedlichstem Alters aus allen Regionen Deutschlands um sich nett zu Unterhalten. Party-Village.de ist um weiten mehr als nur ein Freunde Netzwerk. Unsere Community bietet dir eine Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten. Im Vordergrund steht dabei sein ganz persönliches Freunde Netzwerk zu schaffen. Finde neue Freunde, finde alte bekannte und Schulkameraden.

Melde dich jetzt kostenlos an und erstelle dein Profil mit Freundesliste, Fotoalbum, Gästebuch und Blog. Im Forum kannst du dich mit anderen Mitgliedern austauschen und mit dem Nachrichtensystemen persönliche Kontakte knüpfen. www.Party-Village.de
—————————————————————