BRUNKHORST: FDP begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zum Beschluss des Bundesrates, den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen, erklärt die Expertin der FDP-Bundestagsfraktion für erneuerbare Energien Angelika BRUNKHORST:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Bundesrates, die EEG-Novelle noch vor deren Inkrafttreten zu ändern. Die rückwirkende Absenkung der Vergütungshöhe ist verfassungsrechtlich bedenklich. Daher hatte die FDP im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, der aber von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden war.

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Die Absenkung der Vergütung wäre zudem ein verheerendes Signal, denn sie trifft auch Anlagenparks, die aus ökologisch und ökonomisch überzeugenden Gründen entsprechend dimensioniert worden sind. Die Investitionsentscheidungen sind im Vertrauen auf bestimmte Vergütungssätze und eine garantierte Vergütungsdauer getroffen worden.

Denn: Das EEG garantiert Betreibern von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien (z.B. Biomasse) über einen bestimmten Zeitraum einen von der Anlagengröße abhängigen festen Vergütungssatz für den erzeugten Strom. Kleinere Anlagen erhalten danach relativ höhere Vergütungssätze. In der Vergangenheit gab es Fälle, bei denen Biogasanlagenparks mit vielen kleinen Anlagen statt mit wenigen größeren Anlagen errichtet wurden, nur um eine höhere Vergütung zu erhalten (sog. Anlagensplitting). Dem wollte die Bundesregierung mit § 19 EEG entgegentreten. Zuvor auf mehrere Anlagen aufgeteilte Biogasanlagen werden zum Zweck der Vergütungsermittlung zusammengefasst. Das bedeutet regelmäßig eine erhebliche Absenkung der Vergütung. Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz aber über das Ziel hinausgeschossen.

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