Bürgschaftsbanken bürgen zukünftig öfter für Existenzgründer

Viele Gründerinnen und Gründer kennen das Problem: Man braucht einen Firmenwagen oder möchte in eine Maschine investieren. Das benötigte Kapital für eine Anschaffung ist häufig bei der Existenzgründung nicht vorhanden. Naheliegend ist dann, einen Förderkredit zu beantragen. Die Bewilligung für einen Förderkredit erfolgt jedoch ur, wenn eine einwandfreie Bonität vorhanden ist oder ggf. geforderte Sicherheiten gestellt werden können.

Etwas einfacher kann es sein, für die Maschinen oder den Firmenwagen statt dessen einen Leasingvertrag abzuschließen.
Doch Banken bewilligen auch Leasinganfragen häufig nicht. Grund hierfür: Aufgrund der Neugründung erscheint der Antragsteller als riskanter Kunde sowohl für einen Gründungskredit als auch für das Leasing. Durch die noch mangelnde Liquidität in der Startphase fehlt es Gründerinnen und Gründern häufig auch an Sicherheiten.

 

Seit Anfang dieses Jahres gibt es jedoch ein Programm, welches Startups bzw. Firmen mit fehlenden Sicherheiten ermöglicht, doch noch einen Leasingvertrag abschließen zu können.

Möglich ist dies durch eine neue Kooperation zwischen den Bürgschaftsbanken, wie z.B. der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen, und Leasinggesellschaften.

 

Mit diesem durch den Europäischen Investitionsfond (EIF) geförderten Projekt werden zusätzlich auch bestehende kleine und mittlere mittelständische Unternehmen angesprochen.
Von 2014 bis 2016 kann jedes Unternehmen bis zu einer Millionen Euro Leasing-Investitionen aufnehmen, für die Bürgschaften vergeben werden können. Dabei übernehmen die Bürgschaftsbanken 30 bis 60 Prozent des Risikos.

Beantragt werden können die Bürgschaften von der Leasinggesellschaft online, binnen weniger Tage erhält man eine Zu- oder Absage.

 

Die Laufzeit kann zwischen 12 Monaten und 10 Jahren betragen. Vor dem Abschließen eines Vertrages sollte aber unbedingt überlegt werden, welche Laufzeit für den Leasingnehmer passend ist. Auf keinen Fall sollte sie die Nutzungsdauer überschreiten, denn das bedeutet in jedem Fall Verlust! Daher sollte auch beachtet werden, dass es oftmals eine Mindestlaufzeit gibt. Ebenso darf man nicht vergessen, dass man einen Vertrag abschließt. Sollte man also vorzeitig den Vertrag beenden wollen, ist dies nicht so einfach möglich. In der Regel fallen zusätzlich hohe Kosten an.

 

Gründerinnen und Gründer sollten trotz der Verlockung aber auch hier nicht zu schnell handeln: Es lohnt sich, vorher Angebote von Banken oder Leasinggesellschaften zu vergleichen. Auch ein Vergleich beim Hersteller kann sinnvoll sein: Oftmals sind die Konditionen hier besser. Zudem sollte der Effektivzins der Finanzierung ausgerechnet werden.
Die Regeln für die Bonitätsprüfung beim Leasing sind nicht ganz so streng wie bei einer Bankfinanzierung, jedoch sollte diese auch positiv ausfallen.