Bundesminister Westerwelle kritisiert Chodorkowskij-Urteil

Berlin (pressrelations) –

Bundesminister Westerwelle kritisiert Chodorkowskij-Urteil


Erscheinungsdatum
27.12.2010
Zu dem Urteil eines Moskauer Gerichts gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle heute (27.12.):
„Ich bin über den erneuten Schuldspruch gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew sehr besorgt. Die Umstände des Verfahrens sind äußerst bedenklich und ein Rückschritt auf dem Weg zur Modernisierung des Landes.
Es liegt im Interesse unserer russischen Partner, diese Sorgen ernst zu nehmen und konsequent für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte einzutreten.“
Chodorkowskij und seinem Geschäftspartner Lebedew waren in einem seit März 2009 laufenden zweiten Strafprozess Unterschlagung von Öleinnahmen und Geldwäsche vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für Chodorkowskij 14 Jahre Haft gefordert, auf die die achtjährige Haft des ersten Verfahrens angerechnet würde. Die Urteilsbegründung und das Strafmaß werden in den nächsten Tagen bekannt gegeben.
Bundesminister Westerwelle hatte den Chodorkowskij-Prozess während seines Besuchs in Moskau am 1. November angesprochen und seine ernsthafte Besorgnis über das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung hat den Prozess über die Deutsche Botschaft in Moskau sowie durch Prozessteilnahmen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, und des Russlandbeauftragten der Bundesregierung, Andreas Schockenhoff, intensiv verfolgt. Parlamentarier aller Fraktionen des Bundestags haben ebenfalls dem Prozess beigewohnt.
Chodorkowskij war am 25.10.2003 festgenommen und in einem weithin als politisch motiviert kritisierten Verfahren wegen Steuerhinterziehung im Mai 2005 zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sein Unternehmen Jukos wurde zerschlagen und zu großen Teilen in den staatlichen Ölkonzern Rosneft integriert.

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