Bundesrat begrüßt Einsetzung des Ausschusses für Systemrisiken
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die geplante Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken grundsätzlich begrüßt.
Mit dem Ausschuss möchte die Europäische Kommission ein Gremium etablieren, das für die Makroaufsicht über das Finanzsystem innerhalb der Gemeinschaft zuständig sein soll. Hierdurch sollen Systemrisiken abgewendet, Phasen weit verbreiteter finanzieller Notlagen vermieden und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie angemessenes Wirtschaftswachstum sichergestellt werden.
Die wesentliche Aufgabe des ohne eigene Rechtspersönlichkeit und -befugnisse konzipierten Ausschusses würde darin bestehen, Risiken systemischen Ausmaßes zu erkennen und ihre Auswirkungen auf das Finanzsystem der EU einzudämmen. Hierzu soll er Risikowarnungen und nicht rechtsverbindliche Empfehlungen aussprechen können.
Die Länder erkennen an, dass neben der Mikroaufsicht der nationalen Behörden auch eine Makroaufsicht durch eine gesonderte Institution erforderlich sei, die im Sinne eines Frühwarnsystems Entwicklungen und Tendenzen beobachten und bewerten müsse, um Systemrisiken zu vermeiden oder zumindest einzudämmen.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme jedoch, dass in dem genannten Ausschuss nicht alle Gruppen der Finanzinstitute angemessen vertreten sind, da lediglich ein Vertreter der Versicherungsaufsichtsbehörden dem Gremium angehören soll.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
Drucksache 736/09 (Beschluss)