Bundesrat will regelmäßige Prüfung sozialer Einrichtungen vorschreiben
Die Länder wollen die Kontrolle von Dienstleistungen sozialer Einrichtungen verbessern. Ziel eines heute beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, das entsprechende Vergütungssystem transparenter und damit nachvollziehbarer auszugestalten, Vertragsverletzungen besser zu sanktionieren und einheitlichen Rechtsschutz zu gewährleisten. Der Bundesrat betont, dass die Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen und die damit verbundene Frage der Leistungsgerechtigkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel im Bereich der Sozialhilfe vor neuen Herausforderungen stehen. So hätte zum Beispiel die „Maserati-Affäre“ bei der Treberhilfe Berlin verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen.
Unter anderem wollen die Länder daher für das Personal der sozialen Einrichtungen, das für die unmittelbare Förderung oder Pflege der Leistungsberechtigten zuständig ist, Personalschlüssel festlegen. Dieses Personal präge die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen maßgeblich. Durch die Personalschlüssel sei deshalb sicherzustellen, dass die Leistungen auch tatsächlich in der gebotenen Form bei den Berechtigten ankommen.
Zudem möchte der Bundesrat regelmäßige Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Einrichtungen vorschreiben. Dazu sollen diese in angemessenen Zeiträumen oder aufgrund besonderer Vorkommnisse durch die Träger der Sozialhilfe oder beauftragte Dritte geprüft werden. Gegenstand der Prüfungen soll dabei nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch Inhalt, Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen sein.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.
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