Bundesregierung beschließt Erleichterungen bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte

Berlin (pressrelations) –

Bundesregierung beschließt Erleichterungen bei der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgeleg-ten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen.

Mit diesem Gesetz soll die im Mai 2009 erlassene EU-Richtlinie, die die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung festlegt, umgesetzt werden. Hierbei werden die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderungsregelung genutzt:

• Es wird ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt: Die Blaue Karte EU.

Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung der Arbeitsbedingungen wird verzichtet, wodurch der Zugang nicht nur vereinfacht, sondern das Verfahren auch erheblich beschleunigt wird.
Für Hochqualifizierte in Mangelberufen gilt eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, Akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.
Auch bei Ihnen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen findet jedoch statt.
Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthalts-recht erhalten Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort unein-geschränkt arbeiten.

Über die reine Richtlinienumsetzung hinaus werden weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration vorgenommen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:

•Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Dauer-aufenthaltsrecht erhalten, wird auf 48.000 Euro gesenkt. Wenn sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht.
• Absolventen deutscher Hochschulen können in dem Jahr der Ar-beitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
• Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht.
• Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, können hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.

Verantwortlich: Jens Teschke
Redaktion: Markus Beyer, Dr. Mareike Kutt, Hendrik Lörges, Dr. Philipp Spauschus

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