Bundesregierung verspielt mutwillig die Chancen von Gleichstellung

Berlin (pressrelations) –

Bundesregierung verspielt mutwillig die Chancen von Gleichstellung

Anlaesslich der heutigen Debatte zum 100. Internationalen Frauentag erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die frauenpolitische Sprecherin Caren Marks:

Mit freiwilligen Massnahmen kommt man in Sachen Gleichstellung nicht voran. Nur gesetzliche Regelungen sind geeignet, Frauen im Erwerbsleben endlich die gleichen Chancen wie Maennern einzuraeumen. Diese Erkenntnis greift immer mehr um sich.
Norwegen hat schon vor Jahren die entsprechenden Konsequenzen gezogen und eine gesetzliche Quote fuer Aufsichtsraete eingefuehrt. Spanien und Frankreich haben das inzwischen nachvollzogen.

Nur die deutsche Bundesregierung verweigert sich jeglichem Erkenntnisgewinn. Trotz der ernuechternden Bilanz der freiwilligen Vereinbarung zwischen Privatwirtschaft und Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen, die seit fast zehn Jahren besteht, setzt sie weiter auf warme Worte und freundliche Appelle. Ministerin Schroeder will – offensichtlich unbelehrbar – eine zahme Flexiquote einfuehren, die spuerbare Fortschritte fuer Frauen auf den Sanktnimmerleinstag verschiebt.
Damit verspielt die Bundesregierung mutwillig die Chance, durch wirkungsvolle gleichstellungspolitische Massnahmen unsere Gesellschaft gerechter und moderner zu machen.

100 Jahre Frauentag zeigen, dass Frauenrechte immer hart erkaempft werden mussten. Der Appell allein hat zu keiner Zeit geholfen. Deshalb treten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fuer verbindliche und wirkungsvolle gesetzliche Regelungen ein. Dazu zaehlen:

– eine gesetzliche Regelung zur Herstellung von Entgeltgleichheit,

– einen flaechendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, von dem zu
70 Prozent Frauen profitieren wuerden,

– gesetzliche Beschraenkungen bei den Minijobs, um der Erosion von sozialversicherungspflichtiger und gerecht entlohnter Beschaeftigung Einhalt zu gebieten,

– eine Quote fuer Frauen von mindestens 40 Prozent fuer die Besetzung von Aufsichtsraeten und Vorstaenden.

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