(BSOZD.com-NEWS) Gütersloh. Auszug aus der offiziellen Broschüre: „Das 1954 in Kassel errichtete Bundessozialgericht entscheidet wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes unmittelbar zwar nur über Einzelfälle; zu seinen Aufgaben gehört aber auch die Rechtsfortbildung vor allem in Musterprozessen, deren Ergebnisse in der Regel für die Sozialleistungsträger und Instanzgerichte richtungweisend sind“. So weit klingt das ja ganz gut, und vor allem richtig wichtig. Erinnern wir uns dann aber daran, das erst im Juni einer der Richter sich darüber beklagte, das er „nichts mehr zu tun habe“ wirkt das ganze schon weitaus weniger erhaben.
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Und dieses höchste Sozialgericht hatte mal wieder eine wegweisende Entscheidung zu treffen: Ein ALG II Empfänger hat sich durch die Instanzen arbeiten müssen, weil die für Ihn zuständige Arge einfach so seine Kontoauszüge einsehen wollte. Man beachte, die kompletten Kontobewegungen von 3 Monaten und das nur für eine Entscheidung, ob der Mann weiter das Geld zum Leben erhalten solle.
Nun mag der Propaganda-Geschulte Normalbürger ja durchaus glauben „Na logo, der muss doch beweisen, das er nicht ohne Hatz-IV leben kann, sind ja schliesslich meine Steuergelder“. Aber aber, lieber Normalbürger – die Bedürftigkeit wurde bereits nachgewiesen. Ein Antrag mit durchschnittlich 7 auszufüllenden Seiten muss alle 6 Monate abgegeben werden. Änderungen müssen umgehend angegeben werden. Zur Erinnerung: Wenn die kleine Tochter eines ALG II Empfängers von der Oma 50 Euro und ein Fahrrad zur Kommunion geschenkt bekommt ist das schon eine anzugebende Änderung, die voll auf den Lebensunterhalt der Familie angerechnet wird – nix mit Schulbücher kaufen oder so. Und das Pappi schön brav in den Knast wandern kann wenn er vergisst der Arge mitzuteilen, das das Kindergeld sich um 1,50 Euro erhöht hat, DAS vergessen ja auch alle. Und dann muss zusätzlich noch das Konto offengelegt werden? Na, jetzt aber.
Lieber „Normalbürger“, wie sieht es denn bei Dir aus? Stell Dir mal vor, Du gehst zum Einwohnermeldeamt und möchtest Deinen Personalausweis verlängern lassen bevor er abläuft – ist ja schliesslich Deine Pflicht. Dafür musst Du natürlich nachweisen, das Du die letzten 10 Jahre gearbeitet hast. Für diesen Nachweis musst Du natürlich für die ganze Zeit die Kontoauszüge vorlegen (Arbeitsbescheinigung im Original reicht nämlich nicht), darfst nicht rausschwärzen (darfst Du zwar schon, aber DAS sagt Dir niemand von der zuständigen Stelle), das Du Deiner Frau zum 5. Hochzeitstag (oder auch dir selber, wer weiss) was nettes kleines für 5 Euro beim Sexshop bestellt hast, die letzte Buchlieferung von Amazon (z.b. Brahms Tierleben für oben erwähntes Töchterlein) steht direkt da drunter und schwupps – schon schaut einen die Dame vom Amt komisch an und macht sich eine Aktennotiz bezüglich potentieller perverser Umtriebe des Bürgers vor Ihr. Für den Tag der Abholung des Personalausweises wird daher sicherheitshalber eine Hausdurchsuchung angeordnet, nur für den Fall das da wirklich ein Inhaltlicher Zusammenhang bestehen könnte (Deine armen Haustiere, die müssen doch vor Dir beschützt werden, der Tierschutzbund mag keine auf links gedrehten Hamster) – die telefonische Nachfrage bei Vermieter und Arbeitgeber brachte diesbezüglich ja kein Ergebnis. Und falls diese „In Augenschein-Nahme“ auch kein Ergebnis bringt (müsste Sie doch eigentlich, der Beweis liegt doch in den Kontoauszügen vor?) hat man die Gültigkeitsdauer des Personalausweises mal sicherheitshalber ohne Begründung auf 6 Monate gekürzt damit der Verdächtige sich regelmässig wieder meldet – man könnte ja was finden.
Kling das gut? Klingt das gerecht? Klingt das Sozial? Nein? Aber genau so läuft es ab jetzt mit JEDEM Hartz IV Empfänger in diesem Land, und alles nur weil ein paar Richter am BSG nicht in der Lage sind über den Rand des Richtertisches hinwegzuschauen und sich zu fragen „Was würde ich denn da denken? Welche Bedeutung hat in der heutigen Zeit der Schutz der privaten Daten, die Vertraulichkeit meiner Intimsphäre?“. Datenschutz gibt es nur für die Privilegierten, also alle die kein Hartz IV brauchen um all Monatlich über die runden zu kommen, nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle, das inzwischen mehr als 1.4 Millonen Erwerbstätige ALG II benötigen um überleben zu können.
Aber einen Vorteilhaften Punkt sollte man aus diesem Urteil ableiten: Empfänger von Staatlichen Mitteln haben keine Anspruch auf Datenschutz und müssen Ihre Einnahmen auf Anfrage ohne Begrenzung offenlegen. Daher freue ich mich darauf, das Bundeskanzlerin Merkel, die Herren Bundesratsmitglieder, Alle Bürgermeister, der nette Polizist der mir gestern mit dem fehlerhaft kalibrierten Blitzer aufgelauert hat und die eben erwähnte Dame vom Einwohnermeldeamt morgen früh um 10:15 bei mir zu Hause Ihre Einkünfte offenlegen – DIE kriegen nämlich auch alle Ihr Geld vom Staat – aber wer von denen leistet denn was Produktives, Bürgerfreundliches dafür? Meiner Meinung nach nur Einer der genannten.
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Bund Soziales Zentrum Deutschland e.V.
Peter Ritsche
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