Bundesverband Regie bekräftigt Willen zur Durchsetzung des Urhebervertragsrechts

München (pressrelations) –

Bundesverband Regie bekräftigt Willen zur Durchsetzung des Urhebervertragsrechts

Auf seiner 35. Mitgliederversammlung während der Berlinale hat der BUNDESVERBAND DER FERNSEH- UND FILMREGISSEURE e.V. (BVR) bekräftigt, weiterhin für eine Umsetzung des von Verwerter- und Senderseite brach gelegten Urhebervertragsrechts zu kämpfen.

Die Mitgliederversammlung unterstützt den Vorstand einstimmig in seinem Bemühen, eine Schlichtungsstelle zur Aufstellung einer Gemeinsamen Vergütungsregel nach § 36a UrhG mit dem ZDF einzurichten. Das ZDF verweigert sich bisher. Deshalb hat der BVR die gerichtliche Einsetzung eines Vorsitzenden der Schlichtungsstelle beim OLG München beantragt. Der Verband versucht nach den gescheiterten Versuchen, mit Produzentenverbänden Gemeinsame Vergütungsregeln zu verhandeln, nun konsequent den zentralen Werknutzer, nämlich einen Sender, in die urhebervertragsrechtliche Verantwortung zu nehmen, die von Produzentenverbänden bisher gescheut wird.

Auf der Mitgliederversammlung wurden zudem wichtige Beschlüsse hinsichtlich einer Neuaufstellung des Filmförderungsgesetzes (FFG) und einer verbesserten Beteiligung der kreativen Urheber sowie zur Stärkung der Verwertungsgesellschaft der Film- und Bildurheber (VG Bild-Kunst) gefasst.

Der bisherige Vorstand des BVR (Jobst Oetzmann, Peter Carpentier, Stephan Wagner, Niki Stein, Imogen Kimmel, André F. Nebe, Björn S. Berger) wurde wiedergewählt. Neu hinzu gewählt wurden die Regisseure Markus Bräutigam, Jürgen Bretzinger, Manuel Siebenmann sowie die Regieassistentin Petra Misovic.

V.i.S.d.P.
Dr. Jürgen Kasten
Geschäftsführer BVR
Brienner Str. 52
80333 München
Tel.: 089-34019109