Angehende Unternehmensgründer benötigen in der Regel Startkapital um zum Beispiel Räumlichkeiten, eine Büroausstattung oder auch Betriebsmittel zu erwerben bzw. die Anlaufkosten in den ersten Monaten der Selbständigkeit finanzieren zu können. In der Regel erfolgt die Beschaffung des Startkapitals über ein Darlehen, welches von einer Bank an den Existenzgründer vergeben wird. Doch wer eine Finanzierung zur Existenzgründung bei der Bank beantragt, muss einen so genannten Businessplan zu Einsicht und Prüfung vorlegen. Hierbei muss der Businessplan einige Grundvoraussetzungen erfüllen, damit die Chance auf Erfolg besteht.
Durch die im Businessplan gezeigten Kalkulationen entsteht für den externen Betrachter ein transparentes Bild des Vorhabens. Zudem sollte das Kerngeschäft im Businessplan genau formuliert werden. Die erste Bewertung eines Businessplans findet meist unter Ausschluss des Antragstellers statt. Aus diesem Grund sollte der Businessplan eine klare Struktur aufweisen, die sich wie ein roter Faden durch die komplette Ausarbeitung zieht. Der Firmenkundenbetreuer der Bank sollte so Klarheit darüber bekommen, welche Risiken bei der Vergabe von Kapital bestehen und welches Entwicklungspotential für den neu gegründeten Betrieb am Markt vorhanden ist.
Ein gut ausgearbeiteter Plan zur Erläuterung der eigenen Geschäftsidee bringt den Antragssteller ein gutes Stück näher an sein Ziel – den Erhalt des für die Gründung dringend benötigten Darlehens.
Neben einem klassischen Bankkredit steht ebenso die Möglichkeit zum Erhalt von diversen Fördermitteln bereit. Eine gute und umfassende Beschreibung der eigenen Geschäftsidee ist in der Regel auch für die Fördermittelbeantragung als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Mitteln erforderlich.
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