„Der von der Bundesregierung beschlossene Anlegerschutz trägt die Handschrift der Finanzlobby. Er ist ungeeignet, um Verbraucherinteressen tatsächlich zu stärken“, so Caren Lay anlässlich des heutigen Beschlusses im Bundeskabinett. Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Finanzieller Verbraucherschutz ist mit Infoblättern allein nicht zu machen – schon gar nicht, wenn konkrete Vorgaben fehlen. Der Kapitalmarkt bleibt weiterhin grau, weil die Bundesregierung ihn nicht der Finanzaufsicht unterstellt. Leidtragende sind die Verbraucherinnen und Verbraucher: Allein der weitgehend unbeaufsichtigte graue Kapitalmarkt beschert Anlegern jährlich Verluste in Milliardenhöhe.
DIE LINKE fordert eine Verbraucherschutzbehörde, die den Finanzmarkt gemeinsam mit Verbraucherverbänden überwacht. Zwei Jahre nach der Lehman-Pleite müssen die Finanzmärkte endlich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher reguliert werden.
Wirklich unabhängige Beratung kann es erst geben, wenn das Provisionssystem überwunden ist. Finnland und Großbritannien zeigen, dass das geht. Wir fordern, die Provisionsberatung schrittweise durch Honorarberatung und unabhängige Finanzberatung von Verbraucherzentralen zu ersetzen.
DIE LINKE fordert einen Finanz-TÜV, der Finanzprodukte vor ihrer Zulassung prüft. Wir haben bereits im März 2010 einen umfassenden Antrag zur Verbesserung des finanziellen Verbraucherschutzes eingebracht (BT-Drs. 17/887).“
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