SHK-Direkt liefert jetzt auch Speichertechnik für individuelle Anforderungen

Wiesbaden (pressrelations) –

SHK-Direkt liefert jetzt auch Speichertechnik für individuelle Anforderungen

Taunusstein – Der Einsatz von erneuerbaren Energien in der Heiztechnik wird immer populärer. Das Wesen herkömmlicher technischer Systeme liegt aber darin, dass die Strom- und Wärmeerzeugung aus den jeweiligen Quellen nicht zu jeder Zeit gewährleistet ist oder dass zeitweise zu viel Energie produziert wird, die nicht sofort verwertet werden kann. Daher sind Speicher nötig, die Engpässe oder Überkapazitäten ausgleichen. So führt etwa in einem Pufferspeicher für Heizwasser überschüssige Wärme nicht zur Überhitzung wie in üblichen Systemen, sondern sie wird gespeichert und bei Bedarf verbraucht.

Der gestiegenen Nachfrage trägt die Team Direkt GmbH nun Rechnung. Sie betreibt die Online-Plattform SHK-Direkt (www.shk-direkt.de ), die für Dienstleister und Direktanbieter der deutschen Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche (SHK) eine Vielzahl von Informationen und Produkten bereitstellt. Hier wurde nun das Angebot um das komplette Programm der Standard-Speicherlösungen erweitert: Ob Hygiene-Schichtkombispeicher, Solarspeicher oder Pufferspeicher ? Dienstleistern wird das passende System zur Verfügung gestellt.

„Weil wir direkt mit dem Hersteller zusammenarbeiten, können wir eine Vielzahl von Speichern anbieten. Diese werden auch direkt auf Bedingungen und Wünsche der Kunden zugeschnitten“, erläutert Harald Dick, Leiter der technischen Entwicklung bei der Team Direkt GmbH. So reicht das Angebot vom kleinen Speicher für niedrige Keller bis hin zu Systemen, die mehrere 1000 Liter Fassungsvermögen haben und in Industrie- und Gewerbeanlagen zum Einsatz kommen können. Schnelle Lieferzeiten sind dabei garantiert, weil die Produkte direkt vom Hersteller an die Handwerker ausgeliefert werden.

Weitere Informationen und Bestellung unter www.shk-direkt.de

Über den Betreiber von shk-direkt.de – die Team Direkt GmbH

1997 gegründet, ist die Team Direkt GmbH seit nunmehr 12 Jahren die erste Adresse für die professionelle Vertriebsunterstützung in der SHK-Branche. Von Anfang an galt es, Handwerksunternehmen für den Aufbau einer qualifizierten Datenbank im Zuge des eigenen Produktverkaufs direkt anzusprechen. Dadurch verfügt Team Direkt heute über wichtige Informationen wie Ansprechpartner, Mitarbeiter- sowie Kennzahlen der relevanten Unternehmen. Weitere Informationen zu Beschaffungsverhalten, Designansprüchen, Innungszugehörigkeit oder Handwerkerkooperationen vervollständigen die Informationsgrundlage für gelungene Marketingaktionen in der SHK-Branche.

Der unternehmenseigene Shop von Team Direkt bietet in diesem Zusammenhang hochwertige Schutzmaterialien für die professionelle Sauberkeit während Bau-, Renovierungs- oder Sanierungsphasen sowie Ratgeber, Fachliteratur und Schulungen zum Thema an. Neben dem primären Ziel, Handwerkern jegliche Formen von Regressansprüchen zu ersparen, sind als positive weitere Folgen des professionellen Staubschutzes vor allem eine deutliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die langfristige Bindung von zufriedenen Partnern, Zulieferern und Kunden anzuführen. Als langjähriger Partner der VOX-Sendung „Wohnen nach Wunsch“ erlangte Team Direkt bundesweite Bekanntheit.

Internet: www.teamdirekt.com

Presse-Kontakt:

Team Direkt GmbH
Aarstraße 141
D-65232 Taunusstein

PresseDesk
Tel: 030 / 2009 513 – 0
E-Mail: teamdirekt@pressedesk.de

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Deutsche Bahn errichtet zwei Schallschutzwände in Braunschweig

Berlin (pressrelations) –

Deutsche Bahn errichtet zwei Schallschutzwände in Braunschweig

Fertigstellung bis März 2010 geplant

(Hannover, 4. Januar 2010)
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ erstellt die Deutsche Bahn in Braunschweig-Gartenstadt und am Hauptbahnhof insgesamt zwei Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 1.150 Metern. Die zwei bis drei Meter hohen Schallschutzwände werden errichtet:

  • Südlich der Bahnstrecke in Braunschweig-Gartenstadt parallel zur „Marienberger Straße“, Höhe „Süntelstraße“ bis „Elzweg“ mit einer Länge von 690 Metern
  • parallel zur „Ackerstraße“, im Bereich „Königsberger Straße“ bis zur „Helmstedter Straße“ mit 460 Metern

Die Wände bestehen aus hochschallabsorbierenden Leichtmetallelementen und werden die Anwohner entlang der Bahnstrecken erheblich vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten. Zusätzlich profitieren auch weiter hinten liegende Häuser und Wohnungen in hohem Maße von der Wirkung dieser aktiven Schallschutzmaßnahme.

Die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erfolgt der Bau der Schallschutzwände zum Teil vom Gleis aus in den nächtlichen Sperrpausen; im Bereich Gartenstadt vom 12. Januar an bis voraussichtlich 28. Januar. Für den Hauptbahnhof ist der Zeitraum vom 1. Februar bis zum 19. Februar vorgesehen. Ende März sollen die Arbeiten komplett abgeschlossen sein, wenn die Wetterlage zu keinen Verzögerungen führt. Die Bahn bittet die Anwohner um Verständnis, insbesondere für die optischen und akustischen Signale, die zur Absicherung der im Gleis tätigen Bauarbeiter notwendig sind.

Das Programm

Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Mit der Realisierung der Maßnahmen ist die DB ProjektBau GmbH beauftragt.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

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Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Freiburg (pressrelations) –

Landesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs von Häusern decken.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.

„Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor“, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.

In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann,
Solar Info Center, D-79072 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Architektin und Energieberaterin,
Zukunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49/721/98471-37, Fax +49/721/98471-20,
mareike.soder@zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de

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AHRENDT: Umweltfreundliche Sanierungen entlasten Mieter

Berlin (pressrelations) –

AHRENDT: Umweltfreundliche Sanierungen entlasten Mieter

BERLIN. Zu den Forderungen des Deutschen Mieterbundes, dem Wohn- und Energiekostenanstieg mit einer Offensive im Wohnungsbau zu begegnen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Der Koalitionsvertrag benennt im Mietrecht die richtigen Aufgaben. Wichtig ist, dass die Modernisierungen von Wohnraum für Vermieter erleichtert werden. Nur so bleiben die Mieten sozial, weil Mieter nach einer energetischen Wohnraumsanierung bei den Nebenkosten spürbar entlastet werden.

Erfreulich ist, dass der Deutsche Mieterbund dieses Problem erkannt hat. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden alle Punkte angegangen und in Abstimmung mit den Mieter- und Vermieterverbänden neu justiert.

FDP-Bundespartei
Pressestelle
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Telefon: 030 – 28 49 58 43
Fax: 030 – 28 49 58 42
E-Mail: presse@fdp.de

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GWB veräußert SB-Warenhaus in Buxtehude

(pressrelations) –

GWB veräußert SB-Warenhaus in Buxtehude

Hamburg, 28. Dezember 2009. Die GWB Immobilien AG hat aus ihrem Immobilienportfolio das SB-Warenhaus in Buxtehude an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft aus Hamburg veräußert. Der Kaufpreis beläuft sich auf 10,1 Mio. Euro und entspricht damit dem 13-fachen der Jahresnettomiete des Objekts.

„Wir sind sehr erfreut, den Verkauf des Objekts in Buxtehude nun vollständig abschließen zu können. Das von der GWB geplante und errichtete Objekt hat eine Fläche von rund 6.000 qm und wurde im Oktober 2009 erfolgreich an den Mieter plaza der coop eG übergeben,“ so Dr. Norbert Herrmann, Vorstandsvorsitzender der GWB Immobilien AG. „Die Bewertung des Objekts mit einem Faktor 13 der Jahresmiete werte ich als gutes Zeichen dafür, dass bei Transaktionen im Immobilienmarkt langsam Normalität zurückkehrt.“

Die GWB Immobilien AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung hat sich die GWB-Unternehmensgruppe zu einem Branchenspezialisten für die Realisierung von großflächigen Einzelhandelsobjekten sowie die Sanierung von Einzelhandelsimmobilien (Revitalisierung) entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf mittelgroßen Städten und Vorzentren von Metropolen. Die Stärke des GWB-Geschäftsmodells besteht darin, alle erforderlichen Leistungen ? von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zur Vermarktung und Verwaltung ? aus einer Hand anzubieten und damit die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken. Mehr als 40 Projekte wurden erfolgreich fertig gestellt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kirchhoff Consult AG
Janina Wismar
Tel.: 040 609 186 50
Mail: janina.wismar@kirchhoff.de

oder besuchen Sie die Website des Unternehmens unter: www.gwb-immobilien.de

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Stromtipp.de: 2010: Die ?intelligenten Stromzähler? kommen. Was muss man beachten?

Hamburg (pressrelations) –

Stromtipp.de: 2010: Die „intelligenten Stromzähler“ kommen. Was muss man beachten?

Hamburg, 28.12.2009 Die ‚intelligenten Stromzähler‘ werden ab 2010 flächendeckend eingeführt. Zwar sind sie weder intelligent noch sparen sie per se auch nur eine kWh Strom, aber warum die Technik doch Sinn macht, hat Stromtipp.de zusammengestellt.

Der Grund für die Einführung der sogenannten ‚intelligenten Stromzähler‘ – auch ‚Smart Meter‘ genannt – liegt in einer Umwälzung der Energiewirtschaft, die jeden Stromverbraucher über kurz oder lang treffen wird. Und, nicht zu vergessen, auch die Umwelt sowie der Geldbeutel des Kunden sollen geschont werden.

Aus und vorbei, was über Jahrzehnte funktionierte, genügt heutigen Ansprüchen nicht mehr. Dabei ist der Begriff ‚intelligente Stromzähler‘ natürlich Unsinn: Weder ist ein solcher Zähler intelligent, noch spart er auch nur eine einzige Kilowattstunde Strom. Warum aber wird er dann eingeführt? Klare Antwort: Eingeführt wird er vorerst nur begrenzt. Einen intelligenten Stromzähler bekommt, wer ab 2010
? ein neues Haus baut
? ein Haus ‚grundlegend saniert bzw. renoviert‘
? seinen Energieversorger darum bittet

Und was bekommt der Kunde dafür? Kurz gesagt: Der Kunde bekommt mit den neuen Zählern ein Instrument in die Hand, mit dem er seinen Stromverbrauch selbst kontrollieren und steuern kann. Doch das muss er auch tun, von alleine wird kein Strom gespart. Bislang ist die Stromversorgung in Deutschland eine Einbahnstraße: Der produzierte Strom wird geliefert, gezählt und verbraucht. Doch die modernen, intelligenten Stromzähler verstehen sich als Schnittstelle zwischen Stromproduktion, Stromnetz und dem Haushalt.

Was so ein „Intelligenter Stromzähler“ alles kann, erfahren Sie im kompletten Artikel. Nachdruck, auch auszugsweise, bei Quellennennung honorarfrei:
http://www.stromtip.de/rubrik2/20020/Intelligente-Stromzaehler-Das-aendert-sich-ab-2010.html

Pressekontakt:
PortalHaus Internetnetservices GmbH,
Thomas Meyer,
Borselstr. 26a, 22765 Hamburg,
Tel. 040/ 2263992-21,
E-Mail: presse@portalhaus.de

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Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von SGB II-Leistungen nicht zur Entscheidung angenommen

Karlsruhe (pressrelations) –

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von SGB II-Leistungen für Schönheitsreparaturen nicht zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerdeführer machen in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Renovierung der Küche in ihrer Mietwohnung geltend. Das Sozialgericht lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ab, die Beschwerdeführer seien nach dem Mietvertrag nicht zur Durchführung der Renovierungsarbeiten verpflichtet, da die entsprechende Klausel im Mietvertrag über die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam sei. Die Wohnung sei nach dem Vortrag der Beschwerdeführer auch nicht unbewohnbar.

Die gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in der Sache gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist ohne Aussicht auf Erfolg, weil die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG verletzt sind. Das Sozialgericht hat die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie den Bemittelten zu ermöglichen, verfehlt. Es hat nicht über eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts durfte das Gericht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren feststellen, dass die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Kosten nicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu übernehmen sind.

URL: www.bundesverfassungsgericht.de

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Vorstellung Statistisches Jahrbuch 2009

München (pressrelations) –

Vorstellung Statistisches Jahrbuch 2009

Innenminister Joachim Herrmann stellt Statistisches Jahrbuch 2009 vor: Bayern bleibt attraktiv und wächst weiter ? Wohnungsbau auf historischem Tief ? erheblicher Neubaubedarf

„Bayern ist attraktiv, Bayern zieht Menschen an, Bayern ist Wachstumsland!“ Innenminister Joachim Herrmann folgert dies aus den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs 2009, das er heute der Öffentlichkeit im Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vorgestellt hat. Innerhalb der letzten 20 Jahre sei die bayerische Bevölkerung um rund 1,5 Millionen Menschen gewachsen – auf mehr als 12,5 Millionen am Ende des vergangenen Jahres. Insgesamt habe sich das Bevölkerungswachstum jedoch deutlich abgeflacht. Herrmann: „Künftig werden auch in Bayern erhebliche demografische Veränderungen auf uns zukommen. Landesweit wird die Bevölkerung im Freistaat spätestens ab dem Jahr 2020 kontinuierlich abnehmen. Der langjährige Geburtenrückgang wird dann auch in Bayern durchschlagen.“ Als größte Herausforderung für die Politik benannte Herrmann die starken regionalen Unterschiede: „Wir müssen dem Trend des Bevölkerungsrückgangs, der schon jetzt vor allem im Nordosten Bayerns festzustellen ist, durch besondere Anreize in strukturschwachen Regionen aktiv entgegenwirken ? etwa durch die gezielte Förderung von Unternehmen im ländlichen Raum und durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen.“

( Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/525.php)

Pressesprecher: Oliver Platzer
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