Postbank-Studie: Bayern setzen bundesweit am stärksten aufs Eigenheim im Ruhestand

Bonn (pressrelations) –

Postbank-Studie: Bayern setzen bundesweit am stärksten aufs Eigenheim im Ruhestand

Thüringer und Sachsen sind Skeptiker im regionalen Vergleich

„Wohneigentum ist Altersvorsorge.“ Diese Aussage im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird nirgends so stark geteilt wie in Bayern: Mit 73 Prozent sehen hier fast drei Viertel aller Berufstätigen in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung die „ideale Form der Alterssicherung“. Nur noch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich mit 70 Prozent Nennung unter den Berufstätigen ein ähnliches starkes Vertrauen in die eigenen vier Wände. Besonders skeptisch sind in dieser Hinsicht die Berufstätigen in Sachsen und Thüringen. Auf die Frage nach der „idealen Form der Alterssicherung“ kommt das Eigenheim bei ihnen nur auf eine Nennung von knapp 50 Prozent. Auch insgesamt zeigt sich ein deutliches West-/Ost-Gefälle: Während 67 Prozent aller Berufstätigen in den alten Bundesländern die eigene selbstgenutzte Immobilie als ideale Form der Alterssicherung betrachten, sind dies in den neuen Ländern lediglich 55 Prozent. Dies sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach.

Immobilie und staatliche Rente in der Beliebtheitsskala ganz oben

Wie ausgeprägt das Vertrauen der Bayern in die eigenen vier Wände ist, zeigt ein weiteres Studienergebnis: So wird hier von den Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als ideale Form der Alterssicherung sogar vor der staatlichen Rente oder Beamtenpension genannt. Dies ist sonst in keiner anderen Region Deutschlands der Fall. So kommt die staatliche Rente oder Beamtenpension in Bayern als „ideale Form der Alterssicherung“ auf eine Nennung von 69 Prozent gegenüber 73 Prozent für das Eigenheim.

Und noch etwas ist auffällig: 57 Prozent der bayerischen Berufstätigen erwarten, dass sie im Alter tatsächlich über ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung verfügen können. In keiner anderen Region wird dieser Wert nur annähernd erreicht. Schlusslichter in dieser Einschätzung bilden hier Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, wo nur knapp 30 Prozent der Berufstätigen an den Besitz der eigenen vier Wände im Ruhestand glauben. In Thüringen und Sachsen sind es immerhin knapp 35 Prozent.

Pressekontakt:
Ralf Palm
+49 228 920 12109
ralf.palm@postbank.de

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Riester-Bausparverträge: Wohn-Riester lohnt sich

Berlin (pressrelations) –

Riester-Bausparverträge: Wohn-Riester lohnt sich

Für Sparer, die mittel- bis langfristig den Bau oder Kauf eines Eigenheims planen, ist ein Riester-Bausparvertrag die erste Wahl. Denn die Top-Tarife eines Tests der Zeitschrift Finanztest sind von ihrer Struktur genau so gut wie ungeförderte Bauspartarife, bringen aber zusätzlich viele tausend Euro an staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Klarer Testsieger ist die Alte Leipziger mit dem Tarif „easy finanz Riester“, die bei vier Modellfällen dreimal den Spitzenplatz und einmal Platz zwei belegte.

Ein gutes Testergebnis erzielten auch die Huk Coburg mit ihrem Tarif „Finanzierungsbausparen“ und für Sparer, die hohe Sparraten zahlen können, Wüstenrot mit dem Tarif RB/FX. Erst sparen, dann bauen ? dieses Prinzip gilt auch für die neuen Riester-Bausparverträge. Der Bausparer zahlt erst einmal einige Jahre lang regelmäßig Sparraten. Er spart damit nicht nur Kapital an, sondern erwirbt sich auch das Anrecht auf einen späteren, besonders günstigen Kredit, auch wenn die Zinsen in der Zwischenzeit gestiegen sind. In der Riester-Variante stockt der Staat die Sparbeiträge um eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr auf. Dazu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Für eine Familie mit zwei Kindern, die den Bau oder Kauf eines Eigenheims in zehn Jahren plant, gibt der Staat bis dahin über 5000 Euro zum Riester-Bausparvertrag dazu.

Finanztest rät deshalb Sparern mit Eigenheimplänen, sich die Förderung nicht entgehen zu lassen.

Der ausführliche Test findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/bausparen.

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Bahn arbeitet für den Schallschutz an der Hamburger Güterumgehungsbahn

Berlin (pressrelations) –

Bahn arbeitet für den Schallschutz an der Hamburger Güterumgehungsbahn

Arbeiten nachts und am Wochenende / Info-Telefon für interessierte Bürgerinnen und Bürger

(Hamburg, 13. November 2009) Im Zusammenhang mit der derzeitigen Erstellung von Schallschutzwänden an der Hamburger Güterumgehungsbahn im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ sowie im Auftrag betroffener Anlieger und der Hansestadt Hamburg führt die Deutsche Bahn an den kommenden Wochenenden weitere Arbeiten durch, die zum Teil auch in den Nachstunden stattfinden. Neben Abbruch- und Betonierarbeiten findet vor allem die Montage von Aluminiumelementen als Teil der zukünftigen Schallschutzwände statt. Betroffen sind die Bereiche Alsterkanal, Bebelallee, Deelböge, Alsterdorferstraße, Erikastraße, Salomon-Heine-Weg, Carl-Cohn-Straße, Hindenburgstraße und Möringbogen.

Gearbeitet wird

vom 15. November, 12 Uhr bis 16. November, 5 Uhr sowie

vom 19. November, 22 Uhr bis 20. November, 5 Uhr jeweils durchgehend.

Trotz des Einsatzes moderner Baumaschinen kann es dabei im Einzelfall zu erhöhten Schallemissionen kommen. Die Deutsche Bahn bittet die Anwohner in den oben genannten Bereichen für etwaige Lärmbelästigungen um Verständnis. Nach Fertigstellung der Schallschutzwände wird sich der Lärm durch die vorbeifahrenden Züge deutlich verringern.

Für Fragen zur Lärmsanierung an der Hamburger Güterumgehungsbahn hat die Bahn ein Info-Telefon eingerichtet. Unter der Ruf-Nummer 01805-996044 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend) steht interessierten Bürgern montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Programm

Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Mit der Realisierung der Maßnahmen ist die DB ProjektBau GmbH beauftragt.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Ansprechpartner zum Thema
DB Mobility Logistics AG
Egbert Meyer-Lovis
Sprecher Niedersachsen / Bremen / Hamburg / Schleswig-Holstein

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Bahn schiebt neuen Brückenüberbau über den Datteln-Hamm-Kanal in Lünen-Preußen ein

Berlin (pressrelations) –

Bahn schiebt neuen Brückenüberbau über den Datteln-Hamm-Kanal in Lünen-Preußen ein

Geschweißte Stabbogenbrücke ersetzt Vorgängerbauwerk von 1913 / Schwerlastkräne im Einsatz

Düsseldorf, 11. November 2009 – Die Deutsche Bahn erneuert zurzeit die Eisenbahnüberführung „Preußenbrücke“ über den Datteln-Hamm-Kanal im Lünener Ortsteil Preußen im Verlauf der Bahnstrecke von Dortmund Hbf nach Lünen Hbf. Da der Kanal im Rahmen eines großangelegten Vorhabens der Bundeswasserstraßenverwaltung für größere Schiffe und Schubverbände ausgebaut wird, ist auch eine Aufweitung der bestehenden Eisenbahnbrücke erforderlich. Dabei wird die derzeitige lichte Weite der Preußenbrücke von derzeit etwa 47 Metern auf rund 70 Meter erweitert. Durch den Bau von Rampen nördlich und südlich der Kreuzung mit dem Kanal wird ferner eine Anhebung der Durchfahrtshöhe für Schiffe von derzeit 4,70 Meter auf 6,40 Meter ermöglicht.

Der Zugverkehr zwischen Preußen und Lünen Hbf wird während der gesamten Bauzeit eingleisig über den Datteln-Hamm-Kanal geführt. Damit wird die nötige Baufreiheit für den Schritt für Schritt erfolgenden Rückbau der vorhandenen und die Errichtung der neuen Kanalbrücken erlangt. Da die Bahn den hiermit vorübergehend verbundenen Engpass im Schienennetz zwischen Dortmund und Lünen vorausschauend im Fahrplan berücksichtigt hat, kommt es durch die Baumaßnahme zu keinen Reisezeitverlängerungen für die Kunden im Persionennah- und Fernverkehr.

Nachdem die Bahn bereits Mitte Juli den östlichen Teil der Preußenbrücke aus dem Jahr 1913 demontiert hat, wird nunmehr der neue Brückenüberbau auf die ebenfalls neuen Widerlager verschoben. Der Verschub in Längsrichtung erfolgt dabei zunächst über Rollwagen vom Nordufer aus. Im zweiten Teil des Verschubs übernehmen ein auf dem Datteln-Hamm-Kanal befindlicher Schwimmkran sowie ein am Südufer aufgestellter Autodrehkran mit Unterstützung von Rollwagen am Nordufer den Überbau und setzen diesen auf einer Querverschubbahn ab. Von dort wird die Stahlkonstruktion mit Hilfe hydraulischer Pressen hochgedrückt und anschließend in Querrichtung verschoben. Den Schlusspunkt bildet das Absenken des Überbaus auf die neuen Brückenwiderlager.

Beim neuen Überbau für das Streckengleis Dortmund-Lünen handelt es sich um eine geschweißte Stahlbogenkonstruktion mit einem Gewicht von mehr als 460 Tonnen. Nach Verlegung des neuen Oberbaus sowie der Montage sowohl der Oberleitung als auch der Kabel für die Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikation wird der Betrieb ab 13. Dezember 2009 zwischen Lünen und Dortmund über den bereits fertig gestellten östlichen Brückenteil geführt. Daran schließen sich die Demontage der zwei noch verbliebenen westlichen Überbauten und die Montage des neuen Überbaus einschließlich eines neuen Radwegstegs für die Stadt Lünen an. Die Fertigstellung der Baumaßnahme einschließlich einer 250 Meter langen Schallschutzwand südwestlich des Datteln-Hamm-Kanals ist für Ende Oktober 2010 vorgesehen.

Trotz des Einsatzes moderner Baumaschinen sind erhöhte Schallemissionen aufgrund der Abbrucharbeiten nicht gänzlich zu vermeiden. Die Bahn bittet betroffene Anwohner wegen etwaiger Lärmbelästigungen um Verständnis.

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

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Stadtentwicklung und Gebäudesanierung sind die baupolitischen Herausforderungen

Berlin (pressrelations) –

Stadtentwicklung und Gebäudesanierung sind die baupolitischen Herausforderungen

Die Koalition hat sich in der Stadtentwicklungspolitik und bei der Gebäudesanierung viel vorgenommen

Anlässlich der bau- und stadtentwicklungspolitischen Debatte zur Regierungserklärung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Götz MdB:

Die Koalition hat sich in der Stadtentwicklungspolitik und bei der Gebäudesanierung viel vorgenommen. Beide Themen sind die baupolitischen Herausforderungen der Zukunft.

Wir brauchen Lösungsbeiträge als Antworten auf den demografischen Wandel, den Schutz der Ressourcen und die Fragen des sozialen Zusammenhalts in Wohnquartieren einschließlich der besseren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Erhalt historischer Bausubstanz und Stadtstrukturen gehört genauso dazu wie die Schaffung eines barrierearmen Wohnumfelds.

Wir müssen uns auch um die Wieder- und Umnutzung innerstädtischer Industrie- und Militärbrachen kümmern. Mit einem offensiven Immobilienmanagement des Bundes kann dazu ein Beitrag geleistet werden. Das liegt im besonderen Interesse vieler Kommunen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen wollen wir das Instrument der Städtebauförderung auf bisherigem Niveau fortführen und gezielt weiterentwickeln. Die Geschichte der Städtebauförderung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte, die international hohe Anerkennung erfährt.

Auch beim Klimaschutz sind Bau und Stadtentwicklung in besonderer Weise gefragt. Riesige Potentiale schlummern im Wohnungsbestand. Dafür müssen wir die Gebäudeeigentümer gewinnen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hat sich hier bewährt. Daran wollen wir festhalten und die gewünschte Entwicklung auch mit ausgewogenen Anpassungen des Mietrechts unterstützen. Mietrecht und Förderung sind die Schlüsse für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

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Kindergarten und Büroanlage für EnBW

Dischingen (pressrelations) –

Kindergarten und Büroanlage für EnBW

Großaufträge sorgen für Vollauslastung im Modulbau-Bereich

Dischingen. Mit einem Betriebskindergarten für das Projekt EnBW-City in Stuttgart und einem Bürogebäude für das Kraftwerk Phillipsburg bearbeitet die Grinbold-Jodag GmbH (Dischingen, Baden-Württemberg) derzeit zwei große Aufträge für den süddeutschen Energieversorger. „Im Bereich des Modulbaus sind wir auch mit weiteren in Aussicht stehenden Aufträgen derzeit voll ausgelastet“, beschreibt Geschäftsführer Gerhard Neff die aktuelle Situation. Bereits in den nächsten Tagen beginnt der Aufbau der insgesamt 42 Module für das Bürogebäude in Phillipsburg. „Der Übergabetermin ist noch für dieses Jahr angesetzt“, so Gerhard Neff.

Für das Kernkraftwerk Phillipsburg liefern die Modulraum-Spezialisten der Grinbod-Jodag GmbH ein dreigeschossiges Bürogebäude mit einer Nutzfläche von 2000 Quadratmetern. Zur Ausstattung gehören neben dem vorgesehenen Naßestrich auch die Treppen mit Granitsteinen, ein Aufzug und die barrierefreien Toilettenanlagen in allen drei Stockwerken. Vorgesehen ist eine sogenannte Pfosten-Riegelfassade mit einem vorgehängten Fensterband.

Das Kernkraftwerk Phillipsburg der EnBW gehört zu den größten Energielieferanten in Süddeutschland. Zwei Blöcke verfügen über je einen weithin sichtbaren Naturzug-Nasskühlturm. Der erzeugte Strom wird in das 380-Kilovolt-Netz eingespeist. Mit einer installierten Leistung von insgesamt 2.384 Megawatt gehört Philippsburg zu den größten Kernkraftwerksstandorten in Deutschland und ist für rund 800 Mitarbeiter ein wichtiger Arbeitgeber in der Region.

Ebenfalls noch in diesem Jahr realisiert die Grinbold-Jodag GmbH den betriebseigenen Kindergarten der EnBW im Projekt „EnBW-City“. Der neue Verwaltungskomplex des Energieversorgers an der Schelmenwasenstraße in Stuttgart zählt zu den derzeit größten Büroimmobilien-Projekten in Deutschland. Auf dem 35.000 Quadratmetern großen Gelände entstehen ein 16-Etagen-Hochhaus, drei sechsgeschossige Büroriegel für rund 2.000 Beschäftigte sowie ein Forumsbau mit Besprechungsräumen und Betriebsrestaurant. Ein Parkhaus, eine alles verbindende Tiefgarage sowie Lager- und Archivflächen im zweiten Untergeschoss machen die Firmenzentrale zu einer echten Stadt im Kleinen.

Drei Kindergartengruppen werden künftig in dem von der Grinbold-Jodag Gmbh realisierten Kindergarten ihren Platz finden. Dafür wird eine eingeschossige Anlage aus 30 Modulen mit einer Nutzfläche von über 1000 Quadratmetern errichtet. Neben einem großzügigen Eingangsbereich, der künftig „Marktplatz“ heißen wird, gehört eine umfangreiche Ausstattung zum Lieferumfang. Von Umkleide- und Personalräumen bis hin zur Küche und Matratzenlager sind zudem Räume für Musik, Lesen, Werkstatt, Atelier, Bauen und Spielen vorgesehen. Eröffnet wird der betriebseigene Kindergarten zu Beginn des Jahres 2010.

Die Grinbold-Jodag GmbH mit Sitz in Dischingen bietet seit vielen Jahren mobile Raumlösungen. Als ausgewiesener Spezialist für Container- oder Modulraumanforderungen konnten für namhafte nationale und internationale Kunden aus nahezu allen Branchen bereits zahlreiche Lösungen realisiert werden.

Kommunikationsmanagement GmbH
Kastanienweg 5
89537 Giengen
cdv@cdv-kommunikationsmanagement.de

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Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

Karlsruhe (pressrelations) –

Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für die Reinigung eines Öltanks auf den Mieter umlegen darf.

Der Kläger ist Mieter einer Wohnung der Beklagten. Er hat mit seiner Klage die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen für die Abrechnungsjahre 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 begehrt. Im Streit ist noch ein Betrag von 103,50 ?, mit dem der Kläger in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004/2005 belastet worden ist. Hierbei handelt es sich um den auf die Wohnung des Klägers entfallenden Anteil für die in diesem Zeitraum durchgeführte Reinigung des Öltanks, die gemäß Rechnung der K. GmbH vom 28. Juni 2005 insgesamt 606,68 ? kostete.

Der Kläger ist der Auffassung, dass diese Kosten zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt worden seien, und begehrt Rückzahlung des auf ihn umgelegten Betrages von 103,50 ? nebst Zinsen. Das Amtsgericht hat die Klage insoweit abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beklagten berechtigt sind, die in dem Abrechnungszeitraum 2004/2005 angefallenen Kosten für die Reinigung des Öltanks in die Betriebskosten für diesen Zeitraum einzustellen. Diese Kosten stellen umlagefähige Betriebskosten dar, denn nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV sind als Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich die Kosten der Reinigung der Anlage, wozu auch der Brennstofftank gehört, aufgeführt.

Entgegen der von einem Teil der Instanzgerichte vertretenen abweichenden Auffassung handelt es sich nicht um ? nicht umlagefähige ? Instandhaltungskosten. Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung werden durch Reparatur und Wiederbeschaffung verursacht oder müssen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstehenden baulichen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen; sie betreffen deshalb Mängel an der Substanz der Immobilie oder ihrer Teile. Die von Zeit zu Zeit erforderlich werdende Reinigung des Öltanks dient dagegen nicht der Vorbeugung oder der Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und stellt damit keine Instandhaltungsmaßnahme dar. Ferner handelt es sich auch – wie nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV erforderlich – um „laufend entstehende“ Kosten, auch wenn Tankreinigungen nur in Abständen von mehreren Jahren durchgeführt werden; ein solcher mehrjähriger Turnus reicht aus, um die wiederkehrenden Belastungen als laufend entstehende Kosten anzusehen.

Der Bundesgerichtshof hat weiter entschieden, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die jeweils nur im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungsperioden aufzuteilen. Sie dürfen vielmehr ? ebenso wie etwa die im vierjährigen Turnus entstehenden Kosten der Überprüfung einer Elektroanlage (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 ? VIII ZR 123/06, NJW 2007, 1356) ? grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.

Urteil vom 11. November 2009 – VIII ZR 221/08
AG Wiesloch ? Urteil vom 1. Februar 2008 – 2 C 39/07
LG Heidelberg ? Urteil vom 18. Juli 2008 – 5 S 14/08

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Neue Projektphasen gestartet: Sanierungsobjekte gesucht

Hannover (pressrelations) –

Neue Projektphasen gestartet: Sanierungsobjekte gesucht

Der enercity-Fonds proKlima ist regionaler Partner für dena-Modellvorhaben

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) sucht ab sofort bundesweit jeweils 50 neue Sanierungsobjekte für zwei Modellvorhaben. Wohngebäude und Nichtwohngebäude stehen dabei im Fokus. Ziel der beiden Modellvorhaben ist, vorbildliche Beispiele für die energetische Sanierung zu schaffen. Diese sollen zeigen, wie sich die Energiekosten bei gleichzeitigem Komfortgewinn langfristig senken lassen. Die dena unterstützt die Teilnehmer mit einem speziellen Förderangebot, Expertenwissen und in der regionalen sowie bundesweiten Kommunikation der Best-Practice-Beispiele.

Das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand für Wohngebäude“ steht allen Eigentümern offen, vom privaten Eigenheimbesitzer bis hin zum Wohnungsbauunternehmen. Im Blickpunkt der 4. Projektphase befinden sich insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Gebäude müssen vor dem 1. Januar 1995 errichtet worden sein.

Das Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen und andere Nichtwohngebäude“ richtet sich in seiner 2. Projektphase unter anderem an Kommunen, gemeinnützige Organisationen oder Kirchen. Teilnahmeberechtigt sind alle Nichtwohngebäude mit Bauantragsdatum vor dem 1. Januar 1995.

proKlima ist Ansprechpartner für Interessenten Anträge zur Teilnahme sind bis zum 10. Dezember 2009 möglich. Die Beratung und Antragstellung erfolgt bei den regionalen Partnern der dena, zu denen zum Beispiel der enercity-Fonds proKlima und die Klimaschutzagentur Region Hannover gehören. proKlima hat die Koordination für die Region Nord, zu der unter anderem die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein zählen, übernommen. Fragen zu den neuen Projektphasen beantwortet proKlima-Mitarbeiter Martin Woltersmann gerne per E-Mail: martin.woltersmann@enercity.de . Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen stehen unter http://www.zukunft-haus.info/de/projekte.html bereit.

Der enercity-Fonds proKlima
proKlima, im Juni 1998 gegründet, wird von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze (zusammen proKlima-Fördergebiet) sowie der Stadtwerke Hannover AG (enercity) finanziert. enercity trägt den Großteil des jährlichen Fondsvolumens von rund fünf Millionen Euro. Mit seinem Know-how und Zuschüssen unterstützt proKlima insbesondere:

– Energieeffizientes Bauen und Modernisieren
– Energiesparberatungen für Mieterhaushalte
– Installation von Solarwärmeanlagen
– Fernwärmeausbau und Errichten von Blockheizkraftwerken
– Ausstattung von Schulen mit Unterrichtsmaterialien zu Klimaschutz und erneuerbaren Energien Der europaweit einzigartige Klimaschutzfonds bewilligte von 1998 bis 2008 Fördermittel in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach vier festgelegten Kriterien: Die CO2-Effizienz, die absolute CO2-Reduzierung, die Multiplikatorenwirkung und der Innovationsgrad der Maßnahmen sind ausschlaggebend.

www.proKlima-hannover.de

Pressekontakt:
Markus Glombik
proKlima – Der enercity-Fonds bei der Stadtwerke Hannover AG
Dipl.-Ing. Markus Glombik Pressereferent Glockseestraße 33
D-30169 Hannover
fon +49 511/430-3139
fax +49 511/430-9413139
email markus.glombik@enercity.de
www.proklima-hannover.de

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