ACKERMANN: FDP wird Reform des Rettungsassistentengesetzes zügig auf den Weg bringen
BERLIN. Zu den jüngst von den Rettungsdienstverbänden und Hilfsorganisationen geforderten schnellen Novellierung des Rettungsassistentengesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Jens ACKERMANN:
Die FDP stand seit Beginn der Diskussionen an der Seite der Rettungsdienstverbände. Wir haben schon 2007 eine schnelle und nachhaltige Reform des Rettungsassistentengesetzes gefordert. Dazu gehört eine klare Definition des Berufsbildes, verlässliche Regelkompetenz und eine den Anforderungen entsprechende Ausbildung. Es ist folgerichtig, dass Bundesgesundheitsminister Rösler der FDP-Fraktion nun signalisiert hat, die Novellierung zügig anzugehen und die notwendigen Änderungen am Gesetz vorzunehmen. Hier zeigt sich: Auch nach der Wahl steht die FDP fest an der Seite der Retter, im Interesse der Notfallpatienten.
Biomedizin: FDP-Forderungen sind fuer Bundesregierung heute bedeutungslos
Zur Position der Bundesregierung zur Biomedizin-Konvention des Europarates erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Auf Nachfrage hat die schwarz-gelbe Bundesregierung schriftlich erklaert, sie plane derzeit nicht, die Biomedizin-Konvention des Europarates (Oviedo-Konvention) zu zeichnen. Der Meinungsbildungsprozess ueber die Frage der Unterzeichnung der seit 1997 vorliegenden Konvention sei noch nicht abgeschlossen, teilte der Parlamentarische Staatssekretaer Dr. Max Stadler mit.
Auch die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Bundestages hatte in ihrem Sachstandsbericht „Ueber den Stand der Arbeit“ in 2005 darauf hingewiesen, dass die Debatte ueber die Konvention fortzufuehren sei und keine Empfehlung abgegeben. Die Aussage aus dem FDP-gefuehrten Bundesjustizministerium ueberrascht jedoch, da die FDP ausdruecklich in einem Sondervotum zum Sachstandsbericht der Enquete betont hatte: „Die Liberalen sprechen sich fuer eine Ratifizerung aus, um an der Fortentwicklung der Konvention und der Erarbeitung weiterer Zusatzprotokolle teilnehmen zu koennen, was ohne eine eigene Ratifizierung einen Mangel an Glaubwuerdigkeit hat.“ (Drucksache 15/5980, Seite 113)
Ein Mangel an Glaubwuerdigkeit ist nur der FDP vorzuwerfen. Wer einerseits in der Opposition etwas fordert und andere Parteien mit Vorwuerfen konfrontiert, in der Regierungsarbeit nun aber von seinen Forderungen nichts mehr wissen will, der traegt massiv zu Politik- und Politikerverdrossenheit bei. Die FDP muss der Oeffentlichkeit erklaeren, warum ihre so offensiv formulierten Oppositionsplaene vom Datenschutz bis hin zur Bioethik nun offenkundig nichts mehr wert sind.
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Januar 2010: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Schwangere über das Leben mit einem behinderten Kind
Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.
Ein auffälliger Befund ist für viele werdende Eltern zunächst ein Schock, der Unsicherheit und Sorge auslöst. Die Handreichung will den Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen und informiert unter anderem darüber, wo sie in dieser schweren Situation konkrete Hilfe erhalten können. So weist die BZgA etwa darauf hin, dass jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine psychosoziale Beratung hat. Darüber hinaus können die Eltern den Informationsmaterialien Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder entnehmen.
„Die Nachricht, dass das ungeborene Kind vielleicht mit einer schweren Beeinträchtigung zur Welt kommen wird, löst bei werdenden Eltern große Sorgen aus. Oft haben sie Angst, vor dem, was auf sie zukommt und gleichzeitig stellen sich ihnen viele Fragen“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA mit der Handreichung Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden. Sie soll den Eltern Perspektiven für ein Leben mit einem behinderten Kind aufzeigen.“
Die BZgA sendet ab sofort jeweils drei Exemplare der neuen Handreichung „Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik“ an alle gynäkologischen Fachkräfte. Weitere Exemplare können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de . Außerdem steht das Informationsmaterial zum Download unter http://www.bzga.de in der Rubrik „Infomaterialien“ unter dem Stichwort „Familienplanung“.
Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de .
Berlin (pressrelations) – Vergiftungen erkennen, bewerten und verhindern 45 Jahre erfolgreiche Präventionsarbeit der BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen Mit einer…
Köln ? Laut statistischem Bundesamt verlassen jedes Jahr mehr als 150.000 Deutsche ihre Heimat, um im Ausland ihr Glück zu suchen. Oftmals sind es berufliche Gründe, warum diese sogenannten Expatriates für einen längeren, aber befristeten Zeitraum ins Ausland gehen. Viele unterschätzen dabei die Schwierigkeiten, die ein Umzug ins Ausland mit sich bringt: Vom passenden Arbeitsvertrag über die richtige Krankenversicherung bis hin zum Umzugsservice und den ersten Anlaufstellen im Zielland ? eine befristete Auswanderung will erst einmal organisiert werden. „Wir haben festgestellt, dass es für Expatriates keine umfassende Plattform im Internet gibt, auf der sie sich informieren können“, so Franz-Josef Lauer, Leiter der Abteilung Gruppenversicherung der Central Krankenversicherung. „Deshalb haben wir mit www.versichert-ins-ausland.deein Internetportal ins Leben gerufen, das eine Vielzahl von wichtigen Informationen und nützliche Tipps bereithält.“
Auf www.versichert-ins-ausland.dewerden sämtliche Informationen für eine berufliche Entsendung ins Ausland aus zwei Perspektiven dargestellt, und zwar aus der des Arbeitnehmers und aus der des Arbeitgebers. Für beide Seiten stehen ganz unterschiedliche Aspekte bei einer Entsendung im Vordergrund. Daher erhalten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zielgerichtete und umfassende Informationen. Auf der Internetplattform finden sie Informationen rund um den richtigen Versicherungsschutz, relevante rechtliche Aspekte, Auskunftsstellen im In- und Ausland, Experteninterviews, Erfahrungsberichte, Checklisten, nützliche Downloads und vieles mehr (siehe Informationskasten). „Nur wenn beide Seiten ? Arbeitnehmer und Arbeitgeber ? richtig informiert sind, kann im Vorfeld einer Entsendung an alles Wichtige gedacht werden“, erklärt Lauer. Das Portal ist damit eine wichtige Informationsquelle für die wachsende Zahl der Expatriates. Trotz Wirtschaftskrise und obwohl die Entsendung von Mitarbeitern mit hohen Kosten verbunden ist, wollen 40 Prozent der deutschen Unternehmen in Zukunft mehr Beschäftigte zur Arbeit an Auslandsstandorte schicken, so eine aktuelle Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.
Auf einen Blick: www.versichert-ins-ausland.deist das erste Informationsportal rund um das Thema Auslandsentsendung mit umfassenden Informationen und vielen nützlichen Tipps:
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Experteninterviews und Erfahrungsberichte
Richtig auf die Entsendung vorbereiten
Wichtige Tipps und Checklisten
Der richtige Versicherungsschutz
Rechtliche Aspekte
Downloadbereich (Broschüren etc.)
Servicebereich (Auskunftsstellen, Publikationen etc.)
Expatriates-News
Eingliederung nach der Rückkehr
Die Central ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe. Informationen zu den Leistungen der Central erhalten Sie bei allen Central-Agenturen, bei dem Central-Partner Deutsche Vermögensberatung, der Volksfürsorge AG Vertriebsgesellschaft sowie den Vermittlern der Generali. Oder im Internet unter www.central.de.
Beim Fleischkauf ist bio und regional die erste Wahl
NABU: Beim Kauf des Festtagsbratens nicht nur sich selbst beschenken
Berlin – Anlässlich der anstehenden Weihnachtstage rät der NABU, beim Kauf des Gänsebratens auf Biofleisch aus der Region zu setzen. „Jedes Jahr landen mehrere Millionen Weihnachtsgänse auf Deutschlands Tellern. Die meisten davon stammen aus industrieller Landwirtschaft, bei der die Tiere nicht artgerecht gehalten werden“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Sie erhalten Medikamente und werden in weniger als vier Monaten zur Schlachtreife gemästet.“ Gänse aus biologischer Tierhaltung seien zwar teurer, dafür könne der Kunde sicher sein, dass die Tiere genügend Auslauf haben, vorwiegend Getreide zu fressen bekommen und keine vorbeugenden Medikamente erhalten.
„Vor allem aus dem Ausland importierte Gänse haben meist ein wahres Martyrium hinter sich“, sagte NABU-Experte Johannes Enssle. Unter qualvollen Bedingungen gehalten, würden sie nicht selten bei lebendigem Leib gerupft oder gestopft, also maschinell zwangsernährt. „Wer sicher sein will, kein lebendig gerupftes oder qualvoll gemästetes Tier zu erwerben, sollte darauf achten, eine einheimische Gans zu kaufen“, sagte Enssle. Diese haben meist doppelt so viel Zeit, bis sie beim Schlachter landen und verbringen zumindest als Bio-Gans ein artgerechtes Leben.
Auch für das Klima können Verbraucher mit der richtigen Wahl des Weihnachtsmenüs einiges tun. Biofleisch spare durch die naturschonende Herstellung ohne Gifte und Kunstdünger gegenüber herkömmlichem Fleisch gut ein Zehntel Kohlendioxid ein. „Noch besser fürs Klima wäre natürlich ein vegetarisches Weihnachtsessen“, so Enssle. „Wer an Heiligabend und Weihnachten aber nicht auf Fleisch verzichten möchte, sollte besonders Rindfleisch meiden.“ Ein Kilogramm Rindfleisch verursacht über 13 Kilogramm Klimagase, denn als Wiederkäuer stoßen Kühe Methan aus, das 20 Mal schädlicher ist als Kohlendioxid. Besser als Rindfleisch schneidet Geflügel- oder Schweinefleisch ab, das rund zehn Kilogramm weniger CO2 verursacht. Auch hier sollte man Biofleisch bevorzugen.
Für Rückfragen:
Johannes Enssle, NABU-Experte, mobil 0172-2832663.
Weitere NABU-Tipps für den klimafreundlichen Weihnachtsschmaus gibt es im Internet unter www.NABU.de
Durch gezielte Präventivmaßnahmen können Ansteckungsrisiken und damit hohe Personal- und Produktionsausfälle vermieden werden. Interner Notfallplan minimiert die wirtschaftlichen und personellen…
Buse Heberer Fromm berät Günster Partner bei Verkauf des Assekuranzmaklers Asklepios
Der Luxemburger Finanzdienstleister NPG Wealth Management hat von der Günster Partner Verwaltungsgesellschaft 52,6 % der Anteile an dem Assekuranzmakler Asklepios AG erworben. 14 % der Anteile verbleiben bei der Günster Gruppe, deren zwei Kerngeschäftsfelder die Beratung von und das Investment in Unternehmen der Versicherungswirtschaft und des Gesundheitswesens sind.
Zeitgleich hat die NPG von der Fischer Gruppe 15,8 % der Anteile an Asklepios erworben, so dass der Gesamtanteil des Luxemburger Finanzdienstleisters an Asklepios nunmehr 68,4 % beträgt. Über den Kaufpreis der Transaktionen wurde Stillschweigen vereinbart.
Die Asklepios AG ist ein unabhängiger Vermittler von Versicherungen und Kapitalanlagen mit Sitz in Freiburg. Die Gesellschaft besitzt besonderes Know-how in der Betreuung von Ärzten, von denen über 600 zum Kundenstamm von Asklepios zählen. An sieben Standorten beraten Mitarbeiter von Asklepios Kunden umfassend in allen Versicherungs- und Vermögensfragen. Dabei kooperiert das Unternehmen mit der Ärztlichen Unternehmensgruppe Büdingen, die zu Deutschlands größten Dienstleistern für Ärzte zählt.
Mit der Akquisition stärkt die NPG ihr Engagement in Deutschland, wo das Unternehmen seit Oktober diesen Jahres mit einer eigenen Vertriebsgesellschaft, der NPG Germany Life Pension Vertriebs GmbH, präsent ist. Während diese die NPG-eigenen Anlageprodukte bewirbt, bleibt die Asklepios AG auch in Zukunft ein unabhängiger Versicherungsvermittler.
„Mit der Akquisition stärken wir unser Vermittler-Geschäft in einem attraktiven Kundensegment“, so Tom Fraser, CEO von NPG Wealth Management. „Die Asklepios AG genießt einen guten Ruf bei ihrer anspruchsvollen Zielgruppe, und wir sind davon überzeugt, dass sie ihr Geschäft noch wesentlich ausbauen kann. Dabei wollen wir das Unternehmen unterstützen“.
Die NPG Unternehmensgruppe ist in zwei Geschäftszweigen engagiert: Der Entwicklung und Verwaltung von fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie der Vermittlung von Versicherungs- und Anlageprodukten. NPG wendet sich dabei in erster Linie an vermögende Privatanleger und vertreibt ihre Produkte in Kooperation mit Maklern und Banken. Die NPG hat rund 50.000 Kunden in zehn europäischen Ländern, verwaltet 5,4 Milliarden Euro an Kundengeldern und beschäftigt rund 360 Mitarbeiter, davon knapp 200 am Hauptsitz in Luxemburg.
– Berater Günster Partner:
Buse Heberer Fromm, Horst Richard Schmidt (Partner, Düsseldorf, Corporate/M A), Dr. Alexander Krol (Senior Associate, Düsseldorf, Arbeitsrecht)
– Berater Fischer Gruppe:
Graf von Westphalen, Gerhard Manz (Partner, Freiburg)
– Berater NPG:
Bird Bird, Stefan Münch (Partner, München), Dr. Alexander Franz (Associate)
Kontakt:
Buse Heberer Fromm
Christian Pothe
Telefon: 040-419990
E-Mail: pothe@buse.de
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