DIS AG Aachen spendet für Kinderhospiz

Düsseldorf (pressrelations) –

DIS AG Aachen spendet für Kinderhospiz

– Spende für soziales Projekt statt Kundengeschenke
– Niederlassung übergibt 500-Euro-Scheck an den ambulanten Kinderhospizdienst „Sonnenblume“

Aachen, 4. Dezember 2009 ? Die Niederlassung Office Management des Personaldienstleisters DIS AG in Aachen verzichtet auch in diesem Jahr auf Weihnachtsgeschenke für Kunden, um den dafür vorgesehenen Geldbetrag in Höhe von 500 Euro einer sozialen Einrichtung zu spenden. Bereits zum zweiten Mal freut sich der Ambulante Kinderhospizdienst „Sonnenblume“ in Aachen über die finanzielle Unterstützung.

Der Verein begleitet die ganze Familie von der Diagnose der Erkrankung eines Kindes bis über den Tod hinaus. Der Hospizdienst unternimmt im Rahmen der individuellen Möglichkeiten der kranken Kinder gemeinsame Aktivitäten mit deren Familien. Sie stehen zudem als Gesprächspartner für alle Fragen, die das kranke Kind bewegt, zur Verfügung. Dabei unterstützen sie die Eltern bei alltäglichen Dingen und stehen für Gespräche zum Thema Leben, Sterben und Tod bereit. Letztendlich vermittelt der Verein Kontakte zu ebenfalls betroffenen Eltern und zu stationären Kinderhospizen oder anderen Institutionen. Auch die Geschwisterkinder erhalten durch das Team der „Sonnenblume“ Hilfe und Begleitung bei ihrer Trauer.

„Wir haben beschlossen diese notwendige Arbeit zu unterstützen und dafür auf Kundengeschenke zu verzichten“, erklärt Ingrid Schinhofen, Niederlassungsleiterin im Geschäftsbereich Office Management der DIS AG in Aachen. „Wir hoffen, mit unserer Spende einen sinnvollen Beitrag zu leisten, damit beispielsweise Ausflüge, Kino- oder Tierparkbesuche finanziert werden können. Außerdem soll die psychologische Betreuung und Schulung der zum großen Teil ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Kinderhospizdienstes „Sonnenblume“ freuten sich sehr über die finanzielle Unterstützung. Das Team der DIS AG Aachen ist froh, einen sinnvollen Beitrag für schwerkranke Kinder und Jugendliche geleistet zu haben

Über die DIS AG
Die DIS AG gehört zu den sechs größten Personaldienstleistern in Deutschland. Als Marktführer in der Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften hat sie sich auf die Geschäftsfelder Finance, Industrie, Information Technology, Office Management, Engineering und Outsourcing Consulting spezialisiert. Im Geschäftsfeld Engineering werden die Dienstleistungen durch die Tochterunternehmen euro engineering AG (100%), euro engineering AEROSPACE GMBH (100%) und encad GmbH (100%) erbracht. Fast 10.000 Mitarbeiter arbeiten in rund 170 Niederlassungen für die DIS AG. Zum Konzern gehören weiterhin: DIS Consulting GmbH (100%), DIS Interim Management GmbH (100%), CST GmbH (100%) und Personal Innovation GmbH (100%). Nach einer Umfrage des „Great Place to Work“ Instituts und des Handelsblattes zählt die DIS AG zu „Deutschlands besten Arbeitgebern 2009“. Die DIS AG ist Teil der Adecco Gruppe.

Über die Adecco Gruppe
Die Adecco Gruppe mit Sitz in Zürich (Schweiz) ist der weltweit führende Personaldienstleister. Mit über 34?000 Mitarbeitenden und 6?600 Filialen in mehr als 60 Ländern und Regionen rund um den Globus bietet die Adecco Gruppe ein breites Spektrum an Personaldienstleistungen. Die Gruppe bringt täglich mehr als 500?000 Arbeitskräfte und 145?000 Unternehmen zusammen und ist in den Geschäftsfeldern Zeitarbeit, der Vermittlung von Feststellen, dem Outsourcing, Outplacement und der Beratung tätig. Die Adecco Gruppe ist ein Fortune 500 Unternehmen.

Adecco S.A. ist in der Schweiz eingetragen (ISIN: CH0012138605) und an der SIX Swiss Exchange sowie an der Euronext in Frankreich kotiert. Ihre Namenaktien werden an der SWX Europe (SIX: ADEN) und der Euronext in Paris (EURONEXT: ADE) gehandelt.

Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
DIS AG
Ingrid Schinhofen
Niederlassungsleiterin
Office Management
Peterstr. 2-4
52062 Aachen
Telefon: 0241 ? 900 50-22
E-Mail: in-schinhofen@dis-ag.com

DIS AG
Andreas Lehmann
Referent Public Relations
Niederkasseler Lohweg 18
40547 Düsseldorf
Telefon: 0211 ? 53 06 53-759
E-Mail: a-lehmann@dis-ag.com

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Eckert & Ziegler: Strahlentherapiesparte der EZAG vor Wiedereintritt in den amerikanischen Markt

Berlin (pressrelations) –

Eckert Ziegler: Strahlentherapiesparte der EZAG vor Wiedereintritt in den amerikanischen Markt

Berlin, den 03. Dezember 2009. — Die Strahlentherapiesparte der Eckert Ziegler AG (ISIN DE0005659700) steht vor dem Wiedereintritt in den amerikanischen Markt. Wie die belgische Eckert Ziegler Beteiligungsgesellschaft International Brachytherapy S. A. (IBt Bebig) gestern nach Börsenschluss mitteilte, hat sie eine umfangreiche strategische Allianz mit dem kalifornischen Implantathersteller Core Oncology, Inc. geschlossen. Die Vereinbarung sieht gemeinsame Produktentwicklungen im Bereich der Strahlentherapie von Prostatakrebs sowie eine gegenseitige Vermarktung des jeweils anderen Partners vor. Zudem wird IBt-Bebig das Wachstum von Core Oncology mit einem Kurzfristdarlehen über 2 Mio. USD unterstützen. Im Rahmen der Darlehensvergabe eröffnen sich der Eckert Ziegler Strahlentherapiesparte weitere Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit Core Oncology. Der Vorstand der Eckert Ziegler AG erwartet aus der engen Zusammenarbeit mit Core Oncology schon 2010 Impulse für weiteres Umsatz- und Ertragswachstum im Therapiesegment. Er geht davon aus, dass die Strahlentherapiesparte ähnlich wie der Gesamtkonzern ihr Geschäftsvolumen in den nächsten fünf Jahren wieder profitabel mindestens verdoppeln kann.

Erläuterung

Die Strahlentherapiesparte der Eckert Ziegler AG, heute konzentriert in IBt Bebig (an der Eckert Ziegler ca. 40% der normalen Aktien und eine Option auf 52% der Hauptversammlungsstimmrechte hält), ist mit ihren Kernprodukten derzeit nicht auf dem amerikanischen Markt präsent. Ein harter Verdrängungswettbewerb und sinkende Margen hatten das Management schon 2004 dazu bewogen, das damalige US-Implantatgeschäft profitabel zu verkaufen, und die Anstrengungen vorerst auf die Europäische Union zu konzentrieren. Mittlerweile haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. Die Zahl der Konkurrenten im amerikanischen Markt hat sich reduziert, die Margen sind stabiler, und der relevante Gesamtmarkt ist mit einem Umfang von jährlich etwa 200 Mio. EUR noch immer bei weitem der weltweit größte nationale Einzelmarkt. Zudem produziert IBt Bebig heute aufgrund des in der Zwischenzeit etwa verdreifachten Geschäftsvolumens noch effizienter, und ist deshalb auch von den Kosten her ein interessanter Alternativlieferant.

Zu weiteren Informationen über die strategische Allianz mit Core Oncology siehe auch die Veröffentlichungen unter www.ibt-bebig.eu

Der Vorstand

Your contact person in case of any queries:

Eckert Ziegler AG, Karolin Riehle, Investor Relations Robert-Rössle-Str. 10, D-13125 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax -112
E-Mail: karolin.riehle@ezag.de, www.ezag.com

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Vergütungsabschläge für zertifizierte Brustzentren durch MDK Prüfungen

Heppenheim (pressrelations) –

Vergütungsabschläge für zertifizierte Brustzentren durch MDK Prüfungen

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beeinflusst zertifizierte Brustzentren offenbar zunehmend dahingehend, Patientinnen nach brusterhaltenden Operationen bereits am Tag nach der Operation zu entlassen.
Hierzu erhielt die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. deutliche Hinweise. Wenn diese Entlassung nicht so wie erfolgt, drohen den Brustzentren nachträglich bei der Abrechnung mit der Kasse Vergütungsabschläge. Begründet wird dies seitens des MDK mit dem unterstellten Sachverhalt, dass schonende, moderne Brustkrebsoperationen mit Erhalt der Brust und eingeschränkter Radikalität der Axillaoperation aus alleine operationstechnischen Gründen postoperativ keine längere Liegezeit benötigen.

Was dahinter steht: im sog. DRG-Katalog (Fallpauschalen-Katalog) sind für bestimmte Fallkonstellationen/ Behandlungen Rechnungsbeträge festgehalten. Zudem gibt es Mindestaufenthaltsdauern. Wird dieser Mindestaufenthalt unterschritten, der Patient also früher als vorgesehen entlassen, führt dies zu Rechnungsabschlägen – das Krankenhaus erhält nicht den vollen Rechnungsbetrag, der für den Fall im Katalog vorgesehen ist.
Diese Regelung war ursprünglich auf Drängen der Krankenkassen in das DRG-System eingeführt worden, um die sog. „blutige Entlassung“ seitens der Kliniken zu vermeiden. Heute aber wird diese Regelung durch die Kassen und dem von ihnen beauftragten MDK missbraucht: wenn sich das Krankenhaus an die Mindestaufenthaltsdauer hält, alle geforderten Leistungen erbracht hat und dafür den vollen Betrag abrechnen möchte, wird ihm von Seiten der Kasse unter fadenscheinigen Argumenten weniger bezahlt. Ein Brustzentrum, das sich also an den DRG Katalog hält, muss also damit rechnen weniger Geld zu erhalten – denn es hat damit der neuen MDK Begründung zur verkürzten Liegezeit zuwider gehandelt. Entschieden wird dies aber erst während der MDK-Prüfung und die erfolgt nach erfolgter Behandlung und erbrachter Leistung.

Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., Wolfram – Arnim Candidus, warnt vor einem möglichen vorauseilenden Gehorsam der Krankenhäuser aufgrund des ungerechtfertigten, vom MDK ausgeübten Druck. Auf jeden Fall ist dies ein Einsparungs- und Kostensenkungsversuch der Kassen, der klar zu Lasten der Patienten geht.

Dieses Vorgehen lehnt die DGVP zusammen mit ihren Kompetenzpartnern mit Nachdruck ab. Die Gründe liegen dabei in dem Schweregrad der Erkrankung und der nicht unerheblichen Nachblutungsrisiken. Deswegen gehört zur Behandlung auch die kontinuierliche Beobachtung der Wundheilung über den ersten postoperativen Tag hinaus.
Weiterhin ist gerade für ältere Patienten die ambulante Versorgung wegen meist längerer Anfahrtswege in die Brustzentren eine Zumutung. Hinzu kommt, dass der Operateur für die Wundkontrollen zuständig ist und nicht der niedergelassene Facharzt oder Hausarzt der jeweiligen Patientin.

Am ersten postoperativen Tag fehlen zudem noch alle Befunde der histopathologischen Aufarbeitung. In ca. 30% aller Fälle wird ein Zweiteingriff notwendig – auch deswegen ist eine Entlassung für alle Patientinnen am ersten postoperativen Tag unrealistisch.

Ganz wesentlich ist, dass die Patientinnen postoperativ eine krankengymnastische Nachbehandlung mit entsprechender Anleitung erhalten müssen, um Komplikationen zu vermeiden oder zu minimieren. Über die operative Maßnahme hinaus erfordert die leitliniengerechte Primärtherapie auch eine postoperative Strahlentherapie, die der Patientin und deren Vertrauenspersonen in ausführlichen und wiederholenden Gesprächen erklärt werden müssen. Meist besteht auch die Notwendigkeit einer psychoonkologischen Begleitung, die einer intensiven ärztlichen Betreuung bedarf und nicht am ersten postoperativen Tag abgeschlossen werden kann.

Die langjährigen intensiven Entwicklungen einer leitlinienkonformen, multidisziplinären Behandlung darf nicht durch die willkürlichen Einflüsse der Kostenträger oder des MDK zerstört oder nachhaltig negativ beeinflusst werden.
Wir wehren uns im Interesse der Patientinnen und Angehörigen, aber auch der Mediziner und Mitarbeiter in den Kompetenzzentren, gegen diese Einflussnahme. Die Ökonomisierung und der radikale Kostendruck führen nur zur Schädigung der Versorgung im Gesundheitswesen.

Kontakt:
Katja Rupp
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.

Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
Fax 06252-94298-29
E-Mail info@dgvp.de
Internet www.dgvp.de

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Erster Paralympics-Pass für deutsche Behindertensportler

Eschborn (pressrelations) –

Erster Paralympics-Pass für deutsche Behindertensportler

Berlin – Für die deutschen Teilnehmer der Paralympischen Winterspiele 2010 in Vancouver gibt es erstmals einen Paralympics-Pass. Dieses Dokument wurde gestern Abend gemeinsam vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) und von der ABDA ? Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Deutschen Apothekerhaus in Berlin präsentiert. „Dank der Unterstützung der Apotheker können wir erstmals unser Paralympics-Team mit einem eigenen Pass ausstatten. Das ist ein Highlight für jeden Sportler“, sagt DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher. „Nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf lokaler Ebene wird die Partnerschaft zwischen dem Behindertensport und der Apothekerschaft gelebt“, ergänzt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: „Die Apotheker engagieren sich voll und ganz für die Integration.“

In Anlehnung an den bereits etablierten Olympia-Pass enthält der Paralympics-Pass Angaben zur Person des jeweiligen Athleten, zu seinem Verband und seiner Disziplin. Außerdem können die Sportler alle relevanten Informationen rund um die Paralympischen Winterspiele nachlesen. Dazu gehören die wichtigsten Veranstaltungen sowie Angaben zu den Wettkampfstätten. Mit dem Paralympics-Pass können die Mitglieder des Kaders zusätzlich die Leistungen der Mannschaftspartner zu besonderen Konditionen in Anspruch nehmen. Der Paralympics-Pass soll den Athleten bei einer optimalen Vorbereitung auf die Paralympischen Winterspiele 2010 in Vancouver helfen.

Die deutschen Apotheken sind Nationaler Förderer des Deutschen Behindertensportverbandes und unterstützen die paralympische Bewegung. Im Rahmen eines ABDA-Recherchestipendiums werden junge JournalistInnen über die sportlichen und gesellschaftlichen Aspekte der Integration von behinderten und nichtbehinderten Menschen von den Paralympics 2010 aus Vancouver berichten. Die Apotheken präsentieren erneut ? wie auch schon 2008 in Peking ? die Fernsehberichterstattung in ARD und ZDF von den Paralympischen Spielen zwischen dem 12. und 21. März 2010.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter http://www.abda.de.

Kontakt
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.aponet.de
http://www.abda.de

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