Lesebrille adieu !
(BSOZD.com – News) Heidelberg. Universitäts-Augenklinik Heidelberg bietet neue Laser-Behandlung bei Altersweitsichtigkeit an / Studienergebnisse im „Journal of Refractive Surgery“ veröffentlicht…
Weiterlesen(BSOZD.com – News) Heidelberg. Universitäts-Augenklinik Heidelberg bietet neue Laser-Behandlung bei Altersweitsichtigkeit an / Studienergebnisse im „Journal of Refractive Surgery“ veröffentlicht…
Weiterlesen(BSOZD.com – News) Heidelberg. Transplantation bei Baby an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg / Mutter spendete ihrer vier Monate alten Tochter…
WeiterlesenPraxisgebühr abschaffen
Vertragszahnärzte unterstützen Anregung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Berlin, 02.12.2009 – „Die Praxisgebühr ist unsozial und präventionsfeindlich. Gerade im zahnärztlichen Bereich wäre ihre Abschaffung absolut zu begrüßen.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Jürgen Fedderwitz, der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Anregung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, über die Abschaffung der Praxisgebühr in der gesetzlichen Krankenversicherung nachzudenken.
In der Zahnmedizin, so Fedderwitz weiter, brächten die Versicherten über die Praxisgebühr jährlich mehr als 400 Mio. Euro an Subventionen für die gesetzlichen Krankenkassen auf. Die ursprünglich damit verbundene Absicht, das ?doctor hopping? einzudämmen, laufe aber in der zahnärztlichen Versorgung völlig ins Leere, weil ein ?dentist hopping? ohnehin nie existiert habe. Zudem behindere die Gebühr die Bemühungen zur Verhinderung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten massiv, da sie gerade für sozial Schwache eine Barriere beim Zugang zur Zahnarztpraxis und zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen darstelle.
Für Fedderwitz resultiert daraus eine klare Forderung: „Die Praxisgebühr ist für Angstpatienten und Risikopatienten aus sozial schwachen Bevölkerungsgruppen ein großes Hindernis. Gerade an die müssen wir aber rankommen, denn sie haben die größte Karieslast. Deswegen muss für die Zahnmedizin gelten: Weg mit der Gebühr, auf die Tür!“
Für Rückfragen:
Dr. Reiner Kern
Tel.: 030 ? 28 01 79 27
Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen Krankenhaus muss neu geprüft werden
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Der heute 38 Jahre alte Beschuldigte ist in der Vergangenheit vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er verbüßte in der Zeit vom 24. September 1998 bis 11. Dezember 2008 zwei Gesamtfreiheitsstrafen von acht Jahren und sieben Monaten und von einem Jahr und sechs Monaten, denen u. a. Verurteilungen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu Grunde lagen. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB wies das Landgericht Hanau mit Urteil vom 13. November 2008 zurück. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 22. April 2009 als unbegründet, weil das Landgericht zutreffend angenommen hatte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Anordnung nicht erfüllt waren.
Mit ihrem Antrag im Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO legt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nunmehr zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 20. Januar 2009 seinen Vater ohne Anlass durch Faustschläge verletzt zu haben. Das Landgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Auf Grund der Hauptverhandlung, in der sich beide Eltern des Beschuldigten auf das ihnen als Verwandte zustehende Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben, ist das Landgericht zu den folgenden Feststellungen gelangt:
Nach seiner Haftentlassung nahm der Beschuldigte weisungsgemäß seinen Wohnsitz im Haus seiner Eltern und arbeitete unentgeltlich im elterlichen Betrieb mit. Er stand unter ständiger polizeilicher Beobachtung.
Am Abend des 20. Januar 2009 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und seinem Vater, in deren Verlauf der Beschuldigte seinem Vater mit der Faust ins Gesicht schlug.
Das Landgericht hat das Handeln des Beschuldigten als durch Notwehr gerechtfertigt bewertet. Da es nach seiner Ansicht damit schon an einer rechtswidrigen Anlasstat im Sinne des § 63 StGB fehlte, kam eine Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht.
Der 2. Strafsenat hat das Urteil auf eine Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung eines am Tatort anwesenden Zeugen als bedeutungslos zurückgewiesen, ohne in seinem Beschluss näher zu begründen, weshalb die unter Beweis gestellten Wahrnehmungen des Zeugen für seine Entscheidung ohne Bedeutung sein sollten. Es hat eine solche Begründung erst in den Urteilsgründen nachgeschoben. Hierdurch konnte der Verfahrensfehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht geheilt werden.
Wegen des besonderen Aufsehens, das der Fall im Bezirk des Landgerichts Hanau hervorgerufen hat, hat der Senat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache an eine Strafkammer eines anderen Landgerichts zurückzuverweisen.
Urteil vom 2. Dezember 2009 – 2 StR 363/09
Landgericht Hanau ? Urteil vom 11. Mai 2009 ? 1101 Js 1027/09 ?
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Wichtige Erkenntnisse der Wirbelsäulenforschung für die GRAMMER Sitzentwicklung
10 Jahre GRAMMER European Spine Journal Award
Amberg, 02. Dezember 2009 ? Es begann zur Jahrtausendwende und ist seither der weltweit höchst dotierte Preis in der Wirbelsäulenforschung. Der GRAMMER European Spine Journal Award wird seit nunmehr zehn Jahren gemeinsam mit dem European Spine Journal alljährlich im Rahmen der Jahrestagung der Spine Society of Europe vergeben. Ziel dieses Preises ist es, herausragende Forschungsarbeiten rund um die Wirbelsäule zu würdigen. Seit mehr als einem Jahrzehnt pflegt die Firma GRAMMER diesen wichtigen Kontakt zur Wirbelsäulenforschung und unterstützt die Wissenschaftler in ihrem Fachgebiet. Durch diese enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen sind in dieser Zeit zahlreiche Erkenntnisse und neue Ideen aus der Wirbelsäulenforschung in die Entwicklung von GRAMMER Sitzen eingeflossen. In diesem Jahr wurde die Arbeit von vier herausragenden Wissenschaftlern aus der Schweiz im Bereich der Wirbelsäulenforschung gewürdigt. Der GRAMMER European Spine Journal Award 2008/2009 geht an Herrn Dr. Haschtmann und sein Team der Universität von Bern. Die Wissenschaftler konnten durch Ihre Forschungsarbeit grundlegende Veränderungen im Bandscheibengewebe nach einem Wirbelkörperbruch aufzeigen und analysieren. Diese neuartigen Erkenntnisse sind wichtige Meilensteine bei der Therapie von Wirbelkörperbrüchen.
Unternehmensprofil
Die GRAMMER AG, Amberg, ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen für die Pkw-Innenausstattung sowie von Fahrer- und Passagiersitzen für Offroadfahrzeuge (Traktoren, Baumaschinen, Stapler), Lkw, Busse und Bahnen. Das Segment Seating Systems umfasst die Geschäftsfelder Lkw- und Offroad-Sitze sowie Bahn- und Bussitze. Im Segment Automotive liefern wir Kopfstützen, Armlehnen, Mittelkonsolen und integrierte Kindersitze an namhafte Pkw-Hersteller im Premiumbereich und an Systemlieferanten der Fahrzeugindustrie. Mit über 7.200 Mitarbeitern in 24 vollkonsolidierten Gesellschaften ist GRAMMER in 17 Ländern weltweit tätig. Die GRAMMER Aktie ist im S-DAX vertreten und wird an den Börsen München und Frankfurt, über das elektronische Handelssystem Xetra sowie im Freiverkehr der Börsen Stuttgart, Berlin und Hamburg gehandelt.
Ansprechpartner:
Ralf Hoppe
Telefon: +49-9621/66-2200
Telefax: +49-9621/66-32200
eMail: ralf.hoppe@grammer.com
Herausgeber:
Grammer AG
Georg-Grammer-Straße 2
92224 Amberg
Koblenz (pressrelations) – Debeka setzt auf umfassende Versorgung ihrer Versicherten bei orthopädischen Operationen In Deutschland erhalten jährlich etwa 300.000 Menschen…
WeiterlesenBonn (pressrelations) – Irrtümer rund um Allergien – Irrtum 1: Diät während Schwangerschaft und Stillzeit (aid) – „In der Schwangerschaft…
WeiterlesenBerlin (pressrelations) – BZÄK zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen Berlin, 02….
Weiterlesen(BSOZD.com – News) Marburg. (dgk) Mehr als 60 Prozent der Migränepatienten sind unzufrieden mit der Behandlung ihrer Erkrankung. Dies ist…
WeiterlesenIn der Apotheke billig einkaufen: Häufig lohnt sich ein Blick ins Internet, denn hier kann man in der Online Apotheke…
Weiterlesen