Reiserücktrittsversicherung:Policen sind oft sinnvoll

Berlin (pressrelations) –

Reiserücktrittsversicherung:Policen sind oft sinnvoll

Ob Schweinegrippe in Mexiko oder Terroranschlag auf Mallorca: Wer aus einem dieser Gründe seine Reise absagt, bleibt auf den Stornogebühren sitzen ? trotz Reiserücktrittsversicherung. Die Versicherer akzeptieren weder die Angst vor einer Epidemie noch vor Terror. Dennoch macht solch eine Versicherung häufig Sinn, meint Finanztest in seiner aktuellen Ausgabe.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt grundsätzlich, wenn der Versicherungsnehmer selbst unerwartet krank wird oder einen Unfall hat ? oder aber dessen Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Sie empfiehlt sich für Urlauber, die teuer verreisen und mit Kindern unterwegs sind. Wer einige Tage vor Reisebeginn absagt, muss andernfalls schnell bis zu 80 Prozent Stornogebühren zahlen. So kommt die Versicherung für den Schaden auf ? häufig auch, wenn der Urlauber seine Reise verspätet antritt.

Die Stiftung Warentest hat 59 Einzelreisetarife und Jahresverträge geprüft, die eine Person oder gleich die ganze Familie versichern. Ein „sehr gut“ konnten die Tester nicht vergeben, es ist aber auch keiner der Tarife völlig durchgefallen. Ein „guter“ Tarif ohne Selbstbehalt für eine Reise im Wert von 1.500 Euro kostet zwischen 50 und 64 Euro.

Anstatt eine einzelne Reise zu versichern, lässt sich auch ein Jahresvertrag abschließen. Eine Familie, die regelmäßig ins gleiche Ferienhaus fährt, ist damit gut beraten. Für spontan Reisende mit unterschiedlich teuren Urlaubszielen sind Jahresverträge dagegen weniger geeignet.

Der ausführliche Test von Reiserücktrittsversicherungen findet sich in der aktuellen Ausgabe von Finanztest oder unter www.test.de/reiseruecktrittsversicherung.

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Erbrecht | Pflichtteil: Erleichterungen für Unternehmer-Erben ab 1.1.2010

Bochum (pressrelations) –

Erbrecht | Pflichtteil

Erleichterungen für Unternehmer-Erben ab 1.1.2010

Zum 1. Januar 2010 tritt eine wichtige Änderung des Erbrechts in Kraft: die Modifikation des Pflichtteilsanspruchs. Sie kann Unternehmenserben helfen, die Liquidität des Betriebs zu sichern.

Bochum / Essen, 15. Dezember 2009 Das war die Sachlage bislang: Enterbt jemand, aus welchen Gründen auch immer, zu Lebzeiten seine ihm nächststehenden gesetzlichen Erben, so steht diesen dennoch ein Pflichtteilsanspruch zu. Diesen Schutz genießen ausschließlich Abkömmlinge, etwa ein Kind des Vererbenden. Ist dieses bereits verstorben, können Enkel des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein, ferner der überlebende Ehegatte und ? wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern. Andere Personen als die genannten haben keine Pflichtteilsansprüche, insbesondere nicht Geschwister oder Neffen und Nichten.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers fällig wird. Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den der Pflichtteilsberechtigte bekommen hätte, wenn er nicht enterbt worden wäre. Beispiel: Der Wert des Nachlasses beträgt 1 Million EURO, und das einzige Kind soll eine gesetzliche Erbquote von ein Halb haben (Wert also: 500.000 EURO). Sein Pflichtteil beträgt demnach 250.000 Euro.

Und eben diese Regelung brachte in der Vergangenheit so manchen Unternehmenserben in Liquiditätsprobleme. Denn: Pflichtteilsansprüche waren und sind grundsätzlich umgehend nach dem Eintritt des Erbfalls fällig. Um dieser Falle zu entgehen, wendeten manche Erblasser noch zu Lebzeiten den Trick der Schenkung an und konnten so ihnen nahestehenden Personen oder einer Stiftung ihr Vermögen in Teilen oder im Ganzen zukommen lassen. Im Todesfall wäre dann das Kapital gerettet gewesen, der Pflichtteilsanspruch wertlos.

Der Gesetzgeber setzte diesem Tun aber den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch entgegen: War die Schenkung weniger als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers vollzogen, so wurde sie in voller Höhe zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen. Lag sie hingegen länger als zehn Jahre zurück, wurde sie nicht berücksichtigt. „Dieses Lottospiel hat der Gesetzgeber nun geändert und kommt damit Unternehmern, die beispielsweise bewusst ihr Vermögen in bestimmte Hände geben wollen, zumindest ein Stück weit entgegen“, erläutert Dr. Egon Peus, Unternehmensrechtsexperte bei Aulinger Rechtsanwälte.

Neu ab 2010 ist: Schenkungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Tode werden weiterhin voll für die Pflichtteilsberechnung berücksichtigt. Dann aber mindert sich für jedes zurückgelegte volle Jahr die Berücksichtigungsquote um 10 Prozent. Eine Schenkung, die drei Jahre und zwei Monate zurückliegt, wird noch mit 70 Prozent angesetzt, eine solche, die acht Jahre und elf Monate zurückliegt, nur noch mit 20 Prozent. Unverändert bleibt, dass Schenkungen, die länger als zehn Jahre vor dem Tode vollzogen worden sind, überhaupt nicht zur Pflichtteilsberechnung herangezogen werden. Einzige Ausnahme ist folgende: Bei Schenkungen an Ehegatten gilt weiterhin keine zeitliche Grenze.

Zweiter Vorteil der neuen Gesetzgebung: Der Erbe hat nun mehr Möglichkeiten, den oder die Pflichtteilsberechtigten nicht sofort auszahlen zu müssen. „Früher musste im schlimmsten Fall ein Wirtschaftsgut oder gar das Familienwohnhaus verkauft werden“, so Dr. Peus. Lediglich in Extremfällen konnten bestimmte Erben bislang Stundung verlangen. Die Voraussetzungen hierfür sind nun deutlich gemildert worden. Jetzt kann jeder Erbe Stundung verlangen. Musste bislang die sofortige Bezahlung den Erben „ungewöhnlich hart treffen“, so wird ab 2010 nur noch eine „unbillige Härte“ verlangt, und die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind lediglich „angemessen zu berücksichtigen“.

Praxistipp:
Dr. Egon Peus empfiehlt Erben und Pflichtteilsberechtigten:

? Auch beim Festlegen des Pflichtteilsanspruchs sind Vergleiche möglich. Vor allem zur Höhe, zur Abgeltung durch Sachübertragung und zur zeitlichen Streckung. Bevor man prozessiert, sollte man unter Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes die außergerichtliche Lösung anstreben, denn mit einem emotional geführten Prozess ist in der Regel keiner der beiden Seiten gedient.

Informationen im Internet: www.aulinger.eu

Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten. AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.

Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu , Internet: www.aulinger.eu

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Siemens an der Technologiespitze bei ?Stromautobahnen?

München (pressrelations) –

Siemens an der Technologiespitze bei „Stromautobahnen“

Zielsetzung: Klare Marktführerschaft bei HGÜ

Auf dem Gebiet der hoch effizienten und umweltfreundlichen Übertragung großer Mengen elektrischer Energie hat sich Siemens Energy an die Technologiespitze vorgearbeitet: Das Unternehmen wird Ende des Jahres nicht nur die zu diesem Zeitpunkt mit 5000 Megawatt weltweit leistungsstärkste und mit 1400 Kilometern längste Hochspannungs-Gleichstrom-verbindung (HGÜ) in China in Betrieb nehmen. Siemens wird Mitte Januar 2010 auch den größten und leistungsstärksten 800-Kilovolt-HGÜ-Transformator der Welt nach China lie-fern. Er ist für die nächste, noch größere HGÜ-Anlage in China vorgesehen, die mit 6400 Megawatt und 2000 Kilometern Länge die Leistung von zwölf durchschnittlich großen Koh-lekraftwerken übertragen wird. „Unsere technologische Spitzenstellung ist eine gute Aus-gangsbasis, um die klare Nummer eins auf dem Weltmarkt für HGÜ zu werden“, sagte Udo Niehage, CEO der Power Transmission Division im Siemens-Sektor Energy. Der Markt für HGÜ hat derzeit ein weltweites Volumen von rund drei Milliarden Euro bei einem durch-schnittlichen Wachstum von über zehn Prozent jährlich. Erwartet wird ein Anstieg auf fünf bis acht Milliarden bis 2020. Daran wird Siemens maßgeblich partizipieren.

Leistungsstarke HGÜ-Anlagen, wie sie jetzt in China zum Einsatz kommen, werden künftig auch große Mengen umweltfreundlich erzeugten Stroms aus der Wüste zum Beispiel nach Europa transportieren ? wie etwa beim Desertec-Projekt geplant. „So werden Stromtrassen in Zukunft nicht nur Grenzen überschreiten, sondern ganze Kontinente miteinander verbinden“, sagte Niehage. „Wir werden dem Klimawandel nur entgegenwirken können, indem wir verstärkt auf energieeffiziente Technologien setzen: Wir müssen die regenerativen Energien ausbauen und un-sere Stromversorgungsnetze zu Smart Grids umbauen, um die fluktuierend eingespeisten Strom-mengen intelligent zu managen. Dazu werden umfassende Investitionen nötig sein. Die sind aber unvermeidbar, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen und den CO2-Ausstoß signifikant ver-ringern wollen“, so Niehage weiter.

Mit ihrer innovativen Leistungselektronik und der Möglichkeit, die Menge des zu übertragenden Stroms intelligent steuern zu können, sind HGÜ-Anlagen ein wichtiger Bestandteil eines Smart Grids. Auch auf diesem Gebiet ist Siemens Energy einer der weltweit führenden Anbieter und wird diese Position weiter ausbauen. So rechnet der Siemens-Sektor bis 2014 mit Aufträgen für Smart Grids von insgesamt über sechs Milliarden Euro. „Als Weltmarktführer in der Netzautomatisierung sind wir schon jetzt sehr gut in diesem Geschäft unterwegs. Ein neues Stromzeitalter mit Smart Grids steht bevor“, sagte Niehage. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 erwirtschaftete Siemens mit Smart-Grid-Technologien knapp eine Milliarde Euro. „Der Smart-Grid-Markt wird auch aufgrund des Klimawandels und der Konjunkturprogramme eine zunehmende Dynamik entwickeln. Wir wollen mehr als doppelt so stark wie der Gesamtmarkt wachsen“, so Niehage weiter. Der für Siemens adressierbare Markt beläuft sich bis 2014 kumuliert auf insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Siemens peilt in dem Smart-Grid-Geschäft jährlich ein Wachstum von sieben Prozent und einen Marktanteil von mehr 20 Prozent an.

Die energieeffiziente Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromversorgungsnetz, Hochspannungs-Gleichstromübertragungssysteme (HGÜ) und Lösungen zum Aufbau intelligenter Netze (Smart Grids) sind Teil des Siemens-Umweltportfolios, mit dem das Unternehmen im Ge-schäftsjahr 2009 einen Umsatz von rund 23 Milliarden Euro erwirtschaftete. Das macht Siemens zum weltweit größten Anbieter von umweltfreundlicher Technologie. Unsere Kunden haben mit unseren Produkten und Lösungen im selben Zeitraum 210 Millionen Tonnen Kohlendioxid einge-spart.

Der Siemens-Sektor Energy ist der weltweit führende Anbieter des kompletten Spektrums an Produkten, Dienstleistun-gen und Lösungen für die Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung sowie für die Gewinnung, die Umwandlung und den Transport von Öl und Gas. Im Geschäftsjahr 2009 (30. September) erwirtschaftete der Sektor Energy einen Umsatz von rund 25,8 Mrd. EUR und erhielt Aufträge in einem Umfang von rund 30 Mrd. EUR. Das Ergebnis betrug 3,3 Mrd. EUR. Im Sektor Energy arbeiteten zum 30. September 2009 über 85.100 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.siemens.de/energy.

Media Relations: Dietrich Biester Telefon: +49 9131 18-4974 E-Mail: dietrich.biester@siemens.com

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