Checken Sie vor Reiseantritt Ihre Versicherungspolicen

In der Privathaftpflicht-Versicherung sollte der Einschluss entsprechender Versicherungsleistungen für den
Auslandsaufenthalt erwogen werden. Zum Beispiel sind die Begleichung von Versicherungsschäden an Einrichtungsgegenständen des hotels oder der gemieteten Ferienimmobilie
nicht bei allen Versicherern mitversichert. Normalerweise bezieht sich der Versicherungsschutz in vielen Policen nur auf Mietsachschäden am Bauwerk, aber nicht am Mobiliar.

Des Weiteren wichtig ist die sogenannte Mallorca-Police. Diese schützt, wenn man sich auf einer Privat-Reise einen Leihwagen nimmt.
Im Schaden steht dieser Versicherungsschein für mögliche bestehende Deckungslücken in der Deckungssumme ein, da
Autoverleiher in anderen Ländern Europas ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen
Mindestdeckungen des jeweiligen Staates anbieten.

Urlaubszeit ist Einbruchzeit

Die Erfahrungen der Versicherungen beweisen, im Verlauf der großen, landesweiten Urlaubswochen schnellt die Anzahl der Einbrüche markant nach oben. Es wurden im letzten Jahr ca. 120.000 Einbrüche in Wohnungen verübt. Mit über 6% eine deutlich steigende Tendenz,
immerhin 40% davon zwischen 6:00 und 20:00 Uhr. Noch immer sind fast 25% aller haushalte nicht dagegen versichert.

Zusätzlich ist das Unbewohntsein der versicherten Wohnung über den marktüblichen Regelungen hinaus bis zu 1 Jahr versichert.

Vor Antritt einer längeren Urlaubs- können diverse Schutzmassnahmen vor bösen Überrasschungen schützen.
Mitunter kann es sinnvoll sein, vor einer Reise:

  • hin und wieder den Post-Briefkasten leeren zu lassen
  • Anrufbeantworter nicht mit hinweis auf Urlaub besprechen
  • mögliche Wertgegenstände und Dokumente zur Bank bringen
  • Leitungswasser abdrehen
  • Elektrogeräte aus Steckdosen ziehen

Tauchgänge im Urlaub werden immer mehr gemocht . . .

Oft werden demgegenüber die hiermit in Relation stehende
Gefahren vorallem von weniger erfahrenen Urlaubs- und Gelegenheitstauchern leicht unterschätzt.

Moderne Unfallversicherungen bieten zudem Versicherungsschutz, wenn z.B. die Caissonkrankheit diagnostiziert wird, bei der
sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Folgeschäden bis hin zum Tod auslösen können.

So sind in einem solchen Falle, Therapien in einer Druckkammer mitversichert. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt i.d.R. in diesem Zusammenhang entstehende Kosten nicht.

Nach dem klassischen Unfallbegriff sind derartige Unfallschäden nicht versichert, da Glasbläschen nicht von aussen auf den Körper der versicherten Person einwirken.