Anleger müssen handeln – Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Noch bis zum 18. Mai 2012 hat das Management des CS Euroreal Zeit, um die Voraussetzungen für eine Wiederöffnung des Fonds zu schaffen. Dann ist die Frist von 2 Jahren abgelaufen, die das Investmentgesetzt maximal für die Sanierung der von Krisen gebeutelten offenen Immobilienfonds vorsieht. Ob das Fondsmanagement es schaffen wird und die Anleger, die rund 6 Mrd. € in den Fonds investiert haben, dann auch wieder an ihr Geld kommen ist fraglich. Skepsis ist unter den Branchenkennern weit verbreitet. Viele rechnen damit, dass die Krise der offenen Immobilienfonds dann ein weiteres Opfer finden wird.
Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung
Der Fonds wurde bislang unter anderem von der Postbank und der ApoBank vertrieben. Für viele Anleger, die sich am CS EUROREAL beteiligt haben, drängt die Annahme, dass sie falsch beraten wurden, in einigen Punkten geradezu auf.
- Kein Hinweis auf Aussetzung der Rücknahme ab 18. Mai 2010Der CS Euroreal wurde trotz der Aussetzung der Rücknahme von den Vertriebspartnern fleißig weiter vertrieben. Seit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen im Mai 2010 bis August 2010 seien 80 Mio. € neues Kapital für den Fonds angeworben worden, verlautbarte das Fondsmanagement. Hier liegt nahe, dass die Anleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde und welche Folgen das für sie haben kann.Wenn in der Beratung ab dem 18. Mai 2010 nicht auf die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen hingewiesen wurde, haben Sie hervorragende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
- Sicherheit vor WertverlustenVielen Anlegern wurde die Beteiligung am CS EUROREAL als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden. Diese Art von Wertverlusten gibt es bei Festgeldanlagen nicht.Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
- Alternative zu FestgeldFestgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich.Wenn eine Anlage am CS EUROREAL als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
- Risiko der Aussetzung der RücknahmeViele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den CS EUROREAL investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzung der Rücknahme stehen sie oft mittellos da oder müssen ihren Lebensunterhalt zumindest stark einschränken.Wenn auf das Risiko der Aussetzung der Rücknahme bei Offenen Immobilienfonds nicht hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
- Offene Immobilienfonds sind keine mündelsicheren AnlagenIn vielen uns bekannten Fällen wurden offene Immobilienfonds als „mündelsicher“ angepriesen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Offene Immobilienfonds fallen nicht in den Katalog mündelsicherer Anlagen.Wurde Ihnen die Beteiligung am CS Euroreal als „mündelsicher“ beschrieben, bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Ihren Berater durchzusetzen.
- Rückvergütungen (Kickback Zahlungen)Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister, die ihre Kunden berieten, haben für die Empfehlung zur Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem CS EUROREAL in der Regel Teile des Ausgabeaufschlages (Agio) als Kickback Zahlungen erhalten und bekommen Teile der Verwaltungsvergütung als Bestandsprovision. Über dieses wirtschaftliche Eigeninteresse hätten sie ihre Kunden nach den kickback Urteilen des BGH vorab informieren müssen, was in vielen uns bekannten Fällen nicht der Fall war.Wurde über das finanzielle Eigeninteresse durch den Berater nicht informiert, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein.
Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Angesichts der zum Teil kurzen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds sollten Anleger zeitnah einen Fachanwalt konsultieren. Zuwarten kann zum Verlust der Ansprüche führen. Nähere Informationen zur Verjährung finden Sie auf unserer Spezialseite Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds.
Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank zustehen? Rufen Sie mich zu einem unverbindlichen Erstgespräch an, ich berate Sie gerne.
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855
Weitere Informationen für Anleger: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html