Dachfonds SEB Kapitalprotekt unter Einfluss der Liquidation offener Immobilienfonds
Der Vermögensverwaltungsfonds Santander Kapitalprotekt (ehemals SEB Kapitalprotekt), ein Dachfonds, der in weitere Fonds investiert, soll unter anderem in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei.
Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als äußerst sichere Anlage angepriesen worden sein soll. Gefahren für die Beteiligungssumme der Anleger sollten nicht bestehen.
Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den klangvollen Namen der Anlage- Kapitalprotekt -, der bereits für sich die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit. Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. „Kick-Backs“), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Möglicherweise liegt ein Beratungsfehler seitens der Bank vor. Einige der Anleger sollen bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt worden sein, dass der Fonds, in den sie investierten, überhaupt geschlossen bzw. liquidiert werden kann. Oftmals soll diese Art der Anlage als sicher und risikofrei angepriesen worden sein. Darin könnte eine Falschberatung der Bank, die den Fonds vermittelt hat, liegen. Dies wiederum kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen.
Es kann daher empfehlenswert sein, als geschädigter Anleger einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ein Beratungsgespräch durchzuführen, wenn man sich als Anleger schlecht beraten fühlt.
Die Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl fondsgeschädigter Anleger. Sie befassen sich mit Ihrer Fondsbeteiligung und prüfen diese auf Schadensersatzansprüche.
Da etwaige Ansprüche aus Fondsbeteiligungen der Verjährung unterliegen, sollten Anleger sich nicht zu viel Zeit lassen, bevor sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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