Das Scheitern der Regelsatz-Verhandlungen ist ein Skandal

Berlin (pressrelations) –

Das Scheitern der Regelsatz-Verhandlungen ist ein Skandal

Zum Scheitern der Verhandlungen ueber eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Regelsaetze erklaeren die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Arbeit und Soziales Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Die Verhandlungen sind an der Zerrissenheit der schwarz-gelben Koalition gescheitert. FDP und CDU-Wirtschaftsfluegel waren aus ideologischen Gruenden nicht bereit, eine angemessene Regelsatz-Erhoehung mitzutragen. Frau Merkel hat sich fuer den Koalitionsfrieden und gegen staatspolitische Verantwortung entschieden.

Das Scheitern der Regelsatz-Verhandlungen ist ein Skandal. Schon zu Verhandlungsbeginn zeigte sich, dass es der Regierung nicht um ernsthafte Verhandlungen ging, sondern nur um ein „Friss oder Stirb“. Die Opposition hatte bis zuletzt erhebliche Zweifel, ob die neue Regelsatzberechnung verfassungskonform ist. Einem erneut verfassungswidrigen Regelsatz konnte die SPD auf keinen Fall zustimmen. Doch Schwarz-Gelb war nicht bereit, ueberhaupt noch ueber verfassungskonforme Regelsaetze zu diskutieren.

Die SPD hat ihre Forderungen waehrend der Verhandlungen erheblich eingedampft. Um eine sachgerechte Reform des SGB II zu erreichen, sind jedoch drei Positionen unerlaesslich:

  • Die Regelsaetze der Grundsicherung fuer Arbeitslose nach dem SGB II muessen verfassungskonform berechnet werden. Dies war bisher nicht der Fall. Die Rechentricks der Bundesregierung muessen geheilt werden.
  • Wir brauchen mehr Schulsozialarbeiter. Die Teilhabe von Kindern im Bildungssystem haengt nicht nur von Geldleistungen ab, sondern von individueller Betreuung und Zuwendung, um herkunftsbedingte Defizite abzubauen.
  • Wir brauchen den Mindestlohn in der Leiharbeit, um den Lohnabstand zwischen Transferleistungen und Arbeitsloehnen zu sichern. 500 Millionen Euro werden jedes Jahr ausgegeben, weil Armutsloehne in der Leiharbeit nicht zum Leben reichen. „Equal Pay“ in der Leiharbeit muss nach vier Wochen Einarbeitungszeit gelten, damit endlich gleicher Lohn fuer gleiche Arbeit bezahlt wird.

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