(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Rede zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
15.a) Erste Beratung CDU/CSU, SPD
Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
– Drs 16/12852 –
15.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (7.A)
zum Antrag CDU/CSU, SPD
Steuerhinterziehung bekämpfen
– Drs 16/11389, 16/12826 –
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Steuerehrlichkeit und Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen seit der spektakulären Verhaftung des Exvorstandsvorsitzenden der Post, Klaus Zumwinkel, im Mittelpunkt des öffentliches Interesses, und – das sage ich ganz deutlich – das ist auch gut so.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung muss von uns energisch bekämpft werden. Deshalb verabschieden wir heute den Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Steuerhinterziehung bekämpfen“. Wir bringen zudem den Koalitionsentwurf eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes ein.
Ich sage aber auch deutlich an beide Seiten des Hauses: Wie bei jeglicher Kriminalitätsbekämpfung besteht die Bekämpfung auch hier aus Prävention und Repression. Das eine geht nicht ohne das andere. Das gilt für Drogendelikte genauso wie für Steuerhinterziehung.
Deshalb müssen wir durch unsere Steuergesetzgebung präventiv die Steuerehrlichkeit fördern. Wir haben das zum Teil auch schon getan. Wir haben eine international wettbewerbsfähige Abgeltungsteuer und eine Steuerentlastung für thesaurierte Gewinne eingeführt. Dies gilt es fortzusetzen. Ein einfaches und verständliches Steuerrecht sowie international wettbewerbsfähige Steuersätze sind notwendige Bestandteile eines Konzepts zur Vermeidung der Steuerflucht.
Nun ist aber keiner von uns so naiv, zu glauben, dass Herr Zumwinkel deshalb nach Liechtenstein gegangen ist, weil ihm das deutsche Steuerrecht zu kompliziert war.
(Beifall bei der SPD)
Das sagt auch niemand. Es gibt leider auch Bürgerinnen und Bürger, die bewusst Steuern hinterziehen und die Lasten der Gemeinschaft nicht mittragen wollen. Das können wir nicht tolerieren. Deshalb muss das Risiko, dass Steuerdelikte aufgedeckt und geahndet werden, erhöht werden. Der ehrliche Steuerzahler darf nicht der Dumme sein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Herr Bundesminister, bei allen gesetzgeberischen Notwendigkeiten: Die Steuerfahndung in Deutschland war grundsätzlich erfolgreich. Wir haben Jahr für Jahr 40 000 Verfahren, 17 000 Strafverfahren und Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.
Steuerhinterziehung kann auch hart bestraft werden, nämlich mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Ich glaube nicht, dass wir diesen Strafrahmen erhöhen müssen. Das Problem liegt vielleicht eher in der Ausschöpfung dieses Strafrahmens durch die Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 2. Dezember 2008 klargestellt, dass bei einer Steuerhinterziehung die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein ganz entscheidendes Strafzumessungskriterium ist. Das heißt klipp und klar: Diejenigen, die Steuern in Millionenhöhe hinterziehen, wandern künftig tatsächlich ins Gefängnis, und das ist auch gut so.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir waren bei der Gesetzgebung aktiv. Diese Große Koalition war erfolgreicher als ihre rot-grüne Vorgängerin, was die gesetzgeberische Bekämpfung der Steuerhinterziehung betrifft.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben den verunglückten § 370 a der Abgabenordnung abgeschafft, der nicht rechtsstaatlich fassbar war, und haben die Qualifizierungen rechtsstaatsfest neu geregelt. Wir haben die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert. Wir haben erstmals die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung geschaffen: Bei der bandenmäßigen Umsatz- und Verbrauchsteuerhinterziehung ist künftig eine Telekommunikationsüberwachung möglich. Diese Bundesregierung war also aktiv, und sie wird das auch in Zukunft sein.
Wir haben gemeinsam den Antrag „Steuerhinterziehung bekämpfen“ eingebracht, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält. Ich greife einmal die wichtigsten heraus. Wir wollen eine Überarbeitung und umfassende Erweiterung der Europäischen Richtlinie zur Zinsbesteuerung. Diese Richtlinie muss für alle Kapitaleinkünfte gelten, und sie muss alle Personen erfassen. Wir brauchen einen verbesserten Informationsaustausch auf internationaler Ebene. Wir können nur international erfolgreich sein.
Herr Bundesminister Steinbrück, deshalb frage ich Sie auch: Waren Äußerungen, wie ich sie vor zwei Tagen gelesen habe, in denen Luxemburg, Liechtenstein, die Schweiz, Österreich sowie Ouagadougou sozusagen auf eine Stufe gestellt wurden, wirklich nötig? Der alte Cicero hat einmal gesagt: Suaviter in modo, fortiter in re. Das heißt: Moderat im Ton, hart in der Sache. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung mehr Erfolge zu erzielen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Herr Trittin, als stellvertretender Vorsitzender der deutsch-italienischen Parlamentariergruppe muss ich Ihre Äußerung von vorhin aufgreifen. Ich habe das so verstanden: Mit XY die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, ist genauso vergeblich, wie mit Berlusconi die Mafia zu bekämpfen. Vielleicht können Sie sich dazu noch einmal erklären. Ich halte diese Äußerung für äußerst problematisch.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann Ihnen da ein italienisches Buch geben! Das hat gerade einen Preis gewonnen!)
– Wir werden uns darüber noch unterhalten. Ich bin auf Ihre Erklärung sehr gespannt.
In unserem Antrag geht es neben internationalen Maßnahmen aber auch um Maßnahmen auf nationaler Ebene. Wir wollen eine wohl bestehende gesetzgeberische Lücke bei den Hinterziehungszinsen schließen. Bisher wird der Hinterzieher mit einem Strafzins von 6 Prozent bestraft. Derjenige, der brav seine Steuererklärung abgibt, dann aber vergisst, pünktlich zu bezahlen – seine Überweisung geht zwei Tage später heraus -, zahlt 1 Prozent Zinsen pro Monat, also 12 Prozent per annum. Dies ist unserer Ansicht nach ein Wertungswiderspruch. Auch dies werden wir prüfen und gegebenenfalls ändern.
Lassen Sie mich abschließend zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz kommen. Dieser Gesetzentwurf soll die Steuerhinterziehung durch Nutzung von Staaten, die nicht die OECD-Auskunftsstandards akzeptieren, erschweren bzw. verhindern. Insbesondere will es die Informationsdefizite der Finanzverwaltung bei der Aufklärung grenzüberschreitender Besteuerungssachverhalte beseitigen. Hierzu sieht es zweierlei vor: erstens verbesserte Möglichkeiten der Finanzverwaltung zur Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte durch erweiterte Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten, und zweitens die Eröffnung der Sanktionsmöglichkeit durch Rechtsverordnung, nicht kooperativen Steuerpflichtigen den Betriebsausgabenabzug, die Entlastung von Kapitalertrag- oder Kapitalabzugsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden zu versagen.
Auch hierzu ist klar zu sagen: Die Union weiß, dass maßgebliche Teile der Steuerhinterziehung im internationalen Bereich stattfinden. Wir müssen deshalb hier aktiv werden. Beachtliche Erfolge, Herr Bundesminister Steinbrück, sind auf dem letzten G-20-Gipfel und darüber hinaus erzielt worden.
Wir sagen aber auch ganz klar: Die Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr tätig sind. Dies muss in den kommenden Beratungen noch in der einen oder anderen Hinsicht verifiziert werden. Hier gilt das Struck?sche Gesetz: Der Deutsche Bundestag entscheidet souverän.
Zu diesem Gesetzentwurf mache ich deshalb noch drei Anmerkungen: Zunächst war dessen Einbringung in die politische Diskussion ungewöhnlich. Im Herbst haben wir über viele Wochen den gemeinsamen Antrag „Steuerhinterziehung bekämpfen“ beraten; er stand kurz vor der Verabschiedung. Völlig überraschend und unabgestimmt kam dann über Weihnachten der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Dies kann man so machen; aber man setzt sich dann dem Verdacht aus, dass es einem eher um die Publicity als um Inhalte geht. Uns geht es um die Inhalte.
(Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Er hat uns in der Sache unterstützt!)
Zweitens zäumt der Gesetzentwurf das Pferd von hinten auf. Er geht den indirekten Weg über die Ausübung von Druck auf den Steuerpflichtigen. Das, was man auf politischem Wege mit nicht auskunftswilligen Staaten noch nicht erreicht hat, versucht man auf dem Wege über Druck auf die Steuerpflichtigen zu reparieren, die mit diesen Staaten Handel und Dienstleistungsaustausch treiben. Dies ist nicht der Königsweg.
Drittens halten wir es für nicht ganz unproblematisch, vom Einkommensteuergesetz gewährte Abzüge – Werbungskosten, Betriebskosten – durch Rechtsverordnung einzuschränken. Auch dies werden wir uns in der Anhörung genau anschauen müssen.
Trotzdem werden wir diesen Weg mitgehen und prüfen, was möglich ist. Die internationale Steuerhinterziehung muss genauso energisch bekämpft werden wie die Steuerhinterziehung auf nationaler Ebene. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf beraten und sicherlich auch noch verbessern.
Danke.
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(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
www.cducsu.de
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