Deutlicher Korrekturbedarf an CCS-Vorhaben

(Artikel-Presse) Berlin. (pressrelations) – Der Bundesrat hat heute umfangreich zu den geplanten Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der CCS-Technologie Stellung genommen. Die Versuchsanlagen sollen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid testen. Von der CCS-Technolgie verspricht sich die Bundesregierung, fossile Brennträger auch in Zeiten des Klimawandels weiter nutzen zu können und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu verringern.

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Die Länder kritisieren an dem Regierungsentwurf zahlreiche technische, ökologische als auch finanzielle Fragen. Eine zentrale Forderung des Bundesrates zielt auf eine bessere Verteilung der Lasten und Risiken zwischen Bund, Ländern und Betreibern. Insofern möchte er vor allem, dass der Bund die mit der dauerhaften Übernahme von Deponien verbundenen Risiken allein trägt. Dies sei angemessen, da derzeit noch nicht abgesehen werden kann, ob die dauerhafte Speicherung tatsächlich ungefährlich ist.
Deutlich hebt der Bundesrat hervor, dass die Geothermie durch die Kohlendioxidspeicherung nicht verdrängt werden darf. Bei Nutzungskonkurrenzen müssten Erneuerbare Energien grundsätzlich Vorrang haben.

Da die Länder für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, fordern sie außerdem eine Beteiligung des Bundesrates an der weiteren Ausgestaltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen.

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid

Drucksache 282/09 (Beschluss)

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http://www.bundesrat.de

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