Deutsche Bahn begrüßt Einstellung des Ermittlungsverfahrens zum Unfall am Landrückentunnel
Staatsanwaltschaft Fulda sieht kein schuldhaftes Verhalten bei DB- Mitarbeitern
(Frankfurt am Main, 5. Juli 2010) Die Deutsche Bahn AG begrüßt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem Aufprall eines ICE-Zuges auf eine Schafherde im Landrückentunnel im April 2008. Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein organisatorisches oder technisches Versagen seitens der Deutschen Bahn Ursache des Unfalls war. Ebenfalls bestätigte das Gericht, dass keinem Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist.
Die Staatsanwaltschaft stellt in Ihrem Bericht zudem fest, dass zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens keine Verpflichtung bestand, eine Einfriedung oder Teileinfriedung der Bahnstrecke oder der Tunnelportale vorzunehmen.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
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