Deutsche Kinderhilfe e.V.: Lebenschancen von Frühgeborenen sind wichtiger als Gewinne kleiner Geburtsstationen – Mindestmengen für medizinische Qualität sind dringend geboten

„Die Deutsche Kinderhilfe ist erschüttert über die Annahme der Eilanträge von rund 20 Kliniken, die trotz kleinster Fallzahlen die lukrative Betreuung von Frühgeborenen fortsetzen wollen, durch das Landessozialgericht Brandenburg. Wenn viele Experten Mindestmengen und Zentren mit umfassender Erfahrung für die optimale Versorgung von „Frühchen“ fordern, müssen die Finanzinteressen – die Behandlung eines derartigen Kindes bringt bis zu 160.000EUR – einzelner Klinikträger hinten anstehen und der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu den Mindestmengen, der aus unserer Sicht nur ein erster Schritt und Kompromiss war, sofort wieder eingesetzt werden,“ erklärte der Vorstandsprecher der Deutschen Kinderhilfe e.V., Rolf Stöckel, heute in Berlin.

Gemeinsam mit dem „Bundesverband für das frühgeborene Kind e.V.“ und namhaften wissenschaftlichen Experten auf diesem Gebiet fordert die Deutsche Kinderhilfe seit langem die Einführung höherer Mindestmengen in der Perinatalmedizin (Versorgung von frühgeborenen und kranken neugeborenen Kindern). Überzeugt ist auch Prof. Dr. Rainer Rossi, Sachverständiger, Chefarzt der Neuköllner Kinderklinik und Vorsitzender der Berliner Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin:“ Wissenschaftliche Daten und internationale Vergleiche machen klar, dass eine Zentralisierung der Versorgung kleiner Frühgeborener klar geboten ist.“ Der gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hatte erst im letzten Sommer eine Mindestmenge von 30 Frühgeburten (unter 1250 Gramm Geburtsgewicht) jährlich als Voraussetzung für die Versorgung und Behandlung beschlossen und die Auflagen für die Qualitätsberichte der Kliniken verschärft. Aufgrund der Klagen verschiedener Klinikträger mit nur niedrigen Behandlungszahlen, wurde dieser Beschluss, der zum 1. Januar in Kraft treten sollte, aber bis zum 28. Februar vom GBA wieder ausgesetzt, um weiter zu verhandeln.

Heute entschied das Landessozialgericht Brandenburg, über Eilanträge auf die weitere einstweilige Aussetzung des Beschlusses. In der Hauptsache wird ein Grundsatzurteil nicht vor Mitte des Jahres erwartet.

„Auf Kosten der Überlebens- und Entwicklungschancen der Schwächsten, nämlich von frühgeborenen Kindern wird hier von Klinikträgern über Präzedenzfälle in der Qualitätssicherung gepokert.“ beklagt der Vorstandsprecher der Deutschen Kinderhilfe, Rolf Stöckel. “ Die Deutsche Kinderhilfe fordert deshalb weiterhin auf der Grundlage vorliegender valider Studien gemeinsam mit allen Experten Qualitätszentren mit einer Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr und hält den Rückzieher des GBA, faktisch von 30 auf 14 Geburten im Jahr, für grob fahrlässig. Jetzt müssen die Versicherten und die Politiker den Druck auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nochmals erhöhen, um auch in Deutschland nach entsprechender Kritik des UNICEF-Berichtes zur Lage der Kinder eine im internationalen Vergleich zukunftsfähige Regelung vorweisen zu können.

Informationen über die Deutsche Kinderhilfe finden Sie auch auf der offiziellen Internetpräsenz www.kinderhilfe.de sowie auf den Themenportalen www.kinderschutz-in-deutschland.de und www.deutsche-kinderhilfe.eu

Für Rückfragen steht Ihnen auch unser Vorstandssprecher Rolf Stöckel unter der Rufnummer 0173 299 37 29 zur Verfügung.
Die Deutsche Kinderhilfe ist die nationale Kinderhilfsorganisation, die bundesweit ohne staatliche Gelder Hilfsprojekte fördert und als unabhängige Lobby für Kinder Stellung bezieht sowie Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene begleitet.
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