Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das deutliche Signal des 68. Deutschen Juristentages für eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. „Gesetzlicher Mindestlohn, gleiche Bezahlung für Leiharbeiter, Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und der Minijobs – der Juristentag hat sehr deutlich gemacht, wie sich die Schieflage am Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht korrigieren ließe“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Freitag in Berlin.
„Regierung und Parlament sollten sich an dieser unabhängigen Empfehlung orientieren und entsprechende Änderungen rasch auf den Weg bringen.“
Erfreulich klar und sachlich fundiert hätten die Juristen die verheerenden Folgen prekärer Beschäftigung für die Gesellschaft benannt. „Die drastische Ausweitung des Niedriglohnsektors, befristete Beschäftigung und Leiharbeit zur Lohnabsenkung müssen mit Milliarden für Lohnaufstockung und zur Bekämpfung von Altersarmut bezahlt werden“, warnte Bsirske. „Es ist daher völlig richtig, wenn die Verantwortung für angemessene Löhne durch einen gesetzlichen Mindestlohn wieder an die Unternehmen zurückgegeben würde.“ Dies sei nicht nur sozialpolitisch vernünftig, sondern auch wirtschaftspolitisch. Gerade der Blick nach Großbritannien zeige, dass alle Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten als Konsequenz des gesetzlichen Mindestlohns unberechtigt gewesen seien und sich als falsch herausgestellt hätten.
Überfällig ist aus Sicht von ver.di auch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. „Der Grundsatz ‚gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz‘ muss endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Leiharbeiter dürfen nicht als Beschäftigte zweiter Klasse eingesetzt werden, um damit Tarifstandards einer Branche oder eines Unternehmens zu unterlaufen. Immer mehr Unternehmer nutzen Leiharbeit, um Tariflöhne zu tunneln, und setzen damit auch ihre Stammbelegschaften unter Druck. Nur der Grundsatz ‚Equal Pay‘ kann diese unsoziale Abwärtsspirale stoppen“, sagte Bsirske.
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