Deutschland klagt gegen die Rückforderung von 30 Millionen Euro vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz
Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Klage vor dem Europäischen Gericht gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor, der die Umlagenfinanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung mit Sitz in Rivenich (Rheinland-Pfalz) zum Inhalt hat.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, am Freitag erklärte, hält die EU-Kommission die von den Mitgliedern des Zweckverbandes gezahlten Umlagen für nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar und fordert Deutschland deshalb auf, sicherzustellen, dass die Beihilfen in Höhe von 30 Millionen Euro binnen vier Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses an die Träger des Zweckverbands zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung hält die Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sei, für rechtlich unzutreffend. Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Mitgliedstaates, wie die Tierkörperbeseitigung organisiert wird. Anderenfalls würde die Kommission ihr Ermessen an die Stelle des Mitgliedstaates setzen. Dies würde insbesondere auch gefestigten Rechtsprechungen der Europäischen Gerichte widersprechen. Länder und Kommunen brauchen einen weiten Gestaltungsspielraum, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können. „Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen beihilferechtlichen Grundsatzfragen im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere die Frage nach der Reichweite der Prüfungsbefugnis der Europäischen Kommission, bedürften aus Sicht der Bundesregierung einer gerichtlichen Klärung“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 – 31 74 / – 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 – 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de