Die Agentur für Arbeit gewährt wieder mehr Gründungszuschüsse

Die Agentur für Arbeit gewährt wieder mehr Gründungszuschüsse

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Ebenso erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld II als Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung Einstiegsgeld. Die Gewährung dieser Unterstützungen sind Ermessensleistungen.

Zum Jahreswechsel 2011/2012 wurde die Vergabe der Zuschüsse verschärft. Schätzungen zu Folge gingen die Anträge auf Förderungen einer selbständigen Tätigkeit um ca. 2/3 zurück. Davon waren vor allem diejenigen betroffen, die Ihren Antrag ohne professionelle Hilfe erstellten. Im Januar 2013 ist die Zahl der geförderten Existenzgründungen im gesamten Bundesgebiet die höchste seit dieser Verschärfung. 2013 wird laut Gründerexperten damit gerechnet, dass die Förderungen der Existenzgründungen um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012 steigen werden.

2012 sind die Agenturen für Arbeit über das Sparziel der Bundesregierung hinausgeschossen, somit steht zum jetzigen Zeitpunkt ein unbeträchtlicher Teil der Fördermittel zur Verfügung.

2013 bestehen daher gute Chancen auf eine Bewilligung der Fördergelder, gerade im Franchising, da man den Agenturen für Arbeit ein bereits erprobtes Konzept zur Verfügung stellen kann.

(Quelle: Bürgschaft-ohne-Bank.de)

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