Der Hund ist der treueste Freund des Menschen – er macht uns viel Freude und ist ein geselliger Weggefährte. Aber auch er kann schnell einen Schaden verursachen. Zum Schutz gibt es die Hundehaftpflichtversicherung.
Wer einen Hund besitzt, muss damit rechnen, dass irgendwann und irgendwie es durch den Vierbeiner zu einem Schaden kommen kann. Denn Hunde sind von ihrem Wesen her sehr verspielte Tiere und können allerlei Unheil anrichten. Oftmals sorgt das für Verärgerung bei den Geschädigten und nichts ist schlimmer, als sich mit einer Schadensersatzforderung auseinanderzusetzen, die den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html
Die Hundehaftpflichtversicherung sorgt für die Regulierung von Schäden, die durch den Vierbeiner verursacht werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht darüber hinaus in der Hundehaltung eine sogenannte Gefährdungshaftung, wonach der Hundehalter für die vom Hund verursachten Schäden haften muss, unabhängig davon, ob er an der Schadenssituation beteiligt war. Da Hunde, wie eingangs beschrieben, nicht nur ein verspieltes Wesen haben, sondern auch noch einen natürlichen Jagdinstinkt, lassen sich Zwischenfälle oftmals gar nicht vermeiden.
Wesentliches Leistungsspektrum der Hundehaftpflichtversicherung ist die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Personenschaden ist relativ einfach zu erklären: Beißt der Hund einen unbeteiligten Dritten, so muss der Hundehalter für die Kosten der Heilbehandlung aufkommen und Schmerzensgeld leisten. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche wegen Lohn- oder Verdienstausfall auf den Hundefreund zukommen. Hier wird es bereits kritisch. Ohne Hundehaftpflichtversicherung sprengen diese Forderungen deutlich den eigenen finanziellen Rahmen – die eigene Existenz steht auf dem Spiel.
Schnell kann auch ein Sachschaden verursacht werden. Es reicht aus, wenn der Hund sich von der Leine losreißt, auf die Straße rennt und einen Autofahrer zum Ausweichen zwingt. Der daraus sicherlich resultierende Blechschaden geht voll zulasten des Hundehalters. Auch diese Schadensersatzforderungen lassen sich mit dem eigenen Geldbeutel kaum noch vereinbaren. Der Vermögensschaden ist von seiner Begrifflichkeit nicht für jedermann verständlich. Hier werden keine Sachen und auch keine Personen geschädigt, es kommt zu einem Schaden, der lediglich Kosten aufwirft. Wenn z. B. ein Hund in eine enge Röhre kriecht, um einen interessanten Duft zu folgen und dabei stecken bleibt, verursacht ein Feuerwehreinsatz zur Befreiung des Hundes lediglich Kosten. Aber auch die sind in der Hundehaftpflichtversicherung mit abgedeckt.
Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de
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