
(BSOZD.com-NEWS) Berlin. „Das Bundessozialgericht in Kassel hat die zentrale Frage unbeantwortet gelassen, wie sichergestellt werden kann, dass das Existenzminimum eines Kindes in einer Patchwork-Familie garantiert ist. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert die Familien zerstörende und Existenz riskierende Regelung im SGB II zu korrigieren“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping. Das Gericht hatte entschieden, dass die Arbeitsagentur Hartz IV-Empfängern, die in einer Patchwork-Familie leben, das Arbeitslosengeld II für Stiefkinder kürzen darf. Kipping:
„Durch Hartz IV wird eine Art Unterhaltspflicht von Stiefeltern unterstellt. Einkommen und Vermögen des Stiefelternteils werden beim Kind berücksichtigt. Das Kind bekommt – ein entsprechendes Einkommen vorausgesetzt – keine Leistungen nach Hartz IV. Diese systematische Sicherungslücke entsteht, weil die Frage ob eine Unterstützung tatsächlich stattfindet, keine Rolle spielt. Das Kind geht dann leer aus. Weder das Amt noch der neue Partner kann zu einer Unterstützung verpflichtet werden. Mit dieser Sicherungslücke wird die Existenzsicherung des Kindes aufs Spiel gesetzt.
Existenzsicherung für Kinder ist in dieser Situation nur noch möglich, wenn die Stiefeltern sich wieder trennten. Partnerschaftszerstörung ist das Ergebnis. Notwendig ist deshalb eine schnelle politische Reaktion in Gestalt einer eigenständigen Existenzsicherung für Kinder in Patchwork-Familien. Perspektivisch muss die komplette Rechtskonstruktion der Bedarfsgemeinschaft überwunden werden. Entsprechende Anträge der Fraktion DIE LINKE liegen vor.“
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Katja Kipping zu Hartz IV