Die MinMax-Rente: minimaler Aufwand – maximaler Gewinn

(Artikel-Presse) Ein ausgezeichneter Partner für Arbeitgeber und Mini-Jobber
Das Konzept der MinMax-Rente wurde von dem Berufsverein zur Förderung der Selbstständigen und freien Berufe e.V. (VSF) speziell für Mini-Jobber in Kooperation mit der Kölner Pensionskasse VVaG und der SELBSTHILFE Pensionskasse der Caritas VVaG ins Leben gerufen. Sowohl für Arbeitgeber, als auch für Mini-Jobber stellt die MinMax-Rente eine äußerst profitable Rentenlösung dar.

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Das Konzept der MinMax-Rente
Das Schaffen neuer und dauerhafter Arbeitsplätze ist grundsätzlich mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Lohnnebenkosten sind hoch und die Anpassung des Personalbedarfs an die schwankende Auftragslage ist nur mit einem entsprechend hohen Aufwand möglich. Immer häufiger werden deshalb so genannte Mini-Jobber auf 400 € – Basis beschäftigt. Gerne würden die Unternehmen ihre Mini-Jobber in Hochzeiten mehr arbeiten lassen, ohne dass diese ihren Status als solchen verlieren. Mit der MinMax-Rente können die Unternehmen diesen Zustand erreichen und gleichzeitig die Mini-Jobber beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen.
Grundvoraussetzung dieses Konzeptes ist, dass der geringfügig beschäftigte Mini-Jobber einen bestimmten Stundensatz länger arbeitet als gewöhnlich. Diese Mehrarbeit wird jedoch nicht als Lohn an den Mitarbeiter ausgezahlt, sondern auf ein Beitragskonto zur MinMax-Rente überwiesen. Als Mittel der betrieblichen Altersversorgung kann die MinMax-Rente dementsprechend in ein Unternehmen integriert werden.

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Die MinMax-Rente aus Unternehmersicht
Wendet der Arbeitgeber das Konzept der MinMax-Rente in seinem Unternehmen an, führt dies zu einer Lohnnebenkostensenkung für jede zusätzlich Arbeitsstunde um ca. 30 % sowie zu einer Senkung der durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde. Die Beiträge sind zu 100 % als Betriebsausgaben absetzbar und für die zusätzlichen Arbeitsstunden entstehen keine weiteren Abgaben an die Minijobzentrale. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Personalbedarf ohne hohen Aufwand an die schwankende Auftragslage anpassen und gleichzeitig die Produktivität steigern. Die Mitarbeiter können sich stärker mit dem Unternehmen identifizieren und gehen motivierter an die Arbeit. Zudem kann sich das Unternehmen als sozial verantwortungsvoll am Markt positionieren und das Konzept der MinMax-Rente PR-wirksam in die Unternehmenskommunikation einsetzen.

Flexible und einzigartige Tarife
Mit der Kölner Pensionskasse und der Pensionskasse der Caritas kann das Konzept auf Tarife zugreifen, die mittels typischer Produkteigenschaften und kennzeichnender Tarifmerkmale die arbeitsrechtlichen Besonderheiten adäquat abbilden. Als klassische Pensionskassen bieten die beiden Gesellschaften ausschließlich ungezillmerte Tarife an, d.h. Tarife ohne Abschlusskosten mit höchsten Rückkaufswerten ab Vertragsbeginn. Hochgradige Flexibilität besteht außerdem bezüglich der Beitragszahlung. Denn die Beiträge können jederzeit entsprechend der jeweiligen Auftragslage erhöht oder reduziert werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist der Erhalt des günstigsten Kollektivtarifs gewährleistet und eine konservative sowie sicherheitsorientiere Anlagepolitik sorgt für die Sicherstellung der garantierten Leistungen.
Für Arbeitgeber und Mini-Jobber bietet sich somit die Möglichkeit eine einzigartige und günstige Lösung der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig profitieren sie von den in ÖKO-TEST und Stiftung Finanztest schon mehrfach mit Bestbewertung ausgezeichneten Tarifen der Kölner Pensionskasse und der Pensionskasse der Caritas.

Verein zur Förderung der Selbstständigen und freien Berufe e.V. (VSF)
Schönaustraße 30
40625 Düsseldorf
Tel: 0180 / 50 130 18
info@minmax-rente.de
www.minmax-rente.de

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