Die PKV als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung stellt für einen bestimmten Personenkreis eine gute Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie bietet bei individuell kalkulierten Prämien den zumeist wesentlich größeren Leistungsumfang an.

Neben Beamten und Selbstständigen steht die private Krankenversicherung insbesondere auch Beamte sowie besserverdienenden Arbeitern und Angestellten offen. Letztere können sich allerdings nur dann privat versichern, wenn das Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese wurde zum 01.01.2012 auf nunmehr 50.850 Euro angehoben. Gesetzlich versicherte Arbeiter und Angestellte müssen mindestens ein Jahr lang mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen. Bevor man sich für den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung entscheidet, sollten die einzelnen Konditionen genau miteinander verglichen werden. Wer sich einmal für eine PKV entschieden hat, kann in der Regel nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurückwechseln. Zudem gestaltet sich auch ein späterer Wechsel innerhalb der PKV zunehmend schwierig.

Wer sich über eine PKV gut versichert sein möchte, der sollte in jedem Fall auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten. Bei der privaten Krankenversicherung können Versicherte selbst entscheiden, welche Leistungen sie abgesichert haben möchten. Je größer der Leistungsumfang ist, desto höher fallen natürlich auch die Beiträge aus. Zudem spielen auch das Alter des Versicherungsnehmers sowie die vorhandenen Vorerkrankungen eine Rolle bei der Prämie. Zudem lässt sich der monatliche Beitrag durch die Vereinbarung einer bestimmten Selbstbeteiligung nochmals senken.

Eine gute Möglichkeit den passenden Tarif zu finden bieten die verschiedenen Tarifrechner im Internet. Dieser berücksichtigt sowohl die gewünschten Leistungen wie auch alle anderen Faktoren, die bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielen. So ist gewährleistet, dass alle angebotenen Tarife genau auf die Anforderungen des jeweiligen Versicherungsnehmers zugeschnitten sind.

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