So erkennen Sie zugelassene XPS-Dämmstoffe für Bodenplatten
XPS für die Dämmung der lastabtragenden Gründungsplatte
Was ist beim Thema Dämmen sinnvoll und was ist überflüssig? Wo tut man unter Umständen des Guten zu viel? „Der Verbraucher ist mittlerweile total verunsichert“, sagt Norbert Buddendick, Geschäftsführer der Fachvereinigung Extruderschaum (FPX). Denn es gibt unterschiedliche Dämmstoffe für grundverschiedene Anwendungen. Oft aber werde alles in einen Topf geworfen, so Buddendick.
Auch wisse der Anwender oft nicht mehr, welche Angaben für was stehen. Das wird im Fall der Dämmung einer lastabtragenden Gründungsplatte, also einer Bodenplatte, über die jedes Gebäude verfügt, besonders deutlich. Welche Materialkennwerte können als Berechnungsbasis für die Statik, für Ausschreibung, Vergabe und vom Baustoffhandel tatsächlich herangezogen werden, ohne teure Gewährleistungsansprüche zu riskieren?
Extruderschaum (XPS) ist seit 30 Jahren der Spezialist für Feuchtigkeit, extrem hoher Druckbelastung und kann seine Materialeigenschaften vor allem bei der lastabtragenden Gründungsplatte ausspielen. XPS-Dämmplatten dürfen bis zu 7 Meter Wassertiefe in langanhaltendem oder ständig drückendem Wasser (Grundwasser) eingebaut werden.
Die besonderen XPS-Eigenschaften gehen auf das Herstellungsverfahren zurück. Durch Extrusion wird eine homogene, geschlossene Zellstruktur geschaffen, die unempfindlich gegen Feuchtigkeit macht. Das Material ist zudem verrottungsfest und sehr druckstabil. Das ermöglicht den Einsatz in Extremsituationen – gegen dauerhaft drückendes Wasser mit der Last ganzer Gebäude auf den Dämmplatten.
Auf den ersten Eindruck mag es kompliziert erscheinen. Baurechtlich sind die Verfahren klar geregelt. Es gibt eindeutige Werte, die die Verwendbarkeit von XPS unter der lastabtragenden Gründungsplatte zeigen.
Punkt 1: Eine zulässige Dämmung einer gebäudetragenden Gründungsplatte im drückenden Wasser muss über eine Bauartgenehmigung vom DIBt verfügen.
Wolfgang Albrecht, Leiter der Abteilung Zertifizierung im Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. (FIW), München kommentiert: „Neben den Normwerten für verschiedene Bauanwendungen, z.B. bei der Kellerwanddämmung, besteht im Baurecht für den Hersteller die Möglichkeit, höhere Leistungswerte für spezielle Anwendungen zu deklarieren, zum Beispiel die Dämmung einer gebäudetragenden Gründungsplatte im drückenden Wasser. Dazu muss der Hersteller umfangreiche Produkttests durchführen lassen. Erst danach bekommt er eine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt). Jetzt erst können Bauplaner und Prüfstatiker die erhöhten Werte für die Berechnung des Gebäudes heranziehen.“ Grundsätzlich gilt, dass nur vom DIBt geprüfte und genehmigte XPS-Typen hierfür zulässig sind – darauf müssen alle Beteiligten achten.
Punkt 2: Die Langzeitdruckfestigkeit ist Basis für die Statik
XPS-Hersteller nutzen diese Verfahren, um die besondere Leistungsfähigkeit ihres Materials darzustellen. Das DIBt dokumentiert dies durch eine Anwendungszulassung oder Bauartgenehmigung mit Angabe von „Bemessungswert der Dauerdruckspannung unter Gründungsplatten“, dem fcd-Wert; oder auch „Langzeitdruckfestigkeit“. Der Bemessungswert der Langzeitdruckfestigkeit fcd ist die Basis für Berechnungen der Statiker.
Alle FPX-Mitglieder (Austrotherm, Bachl, Dow, Jackon, Ursa) haben Produkte mit der entsprechenden Anerkennung im Angebot. Die fcd -Werte der FPX Mitglieder, die der Baustatiker verwenden darf, liegen zwischen 175-185 kPa.
Punkt 3: Der fcd Wert für die „Langzeitdruckfestigkeit“ kann nicht mit dem CC-Wert für das „Langzeit-Kriechverhalten“ verglichen werden.
Auch andere Hersteller haben Anerkennungsdokumente, liegen aber oftmals mit dem fcd Wert unter den Werten der FPX-Mitglieder. Da kann es vorkommen, dass der fcd -Wert der FPX Mitglieder kurzerhand mit dem CC-Wert (Compressive Creep) für das „Langzeit-Kriechverhalten“ aus der Produktnorm verglichen wird. Da der CC-Wert vom Hersteller selbst deklariert werden kann, liegt er natürlich höher. Den fcd -Wert mit dem CC-Wert aus der eigen Produktnorm zu vergleichen kann jedoch folgenschwer sein.
Denn nur der vom DIBt angegebene fcd Wert ist für den Statiker in Deutschland die Berechnungsbasis – nicht der vom Produzenten deklarierte CC- Wert. Die Verwendung der richtigen Werte hat in Fragen der Statik eine besondere Bedeutung. Was da an Gewährleistungsansprüchen geltend gemacht werden kann, wird oft unterschätzt.
Für den Baustoffhandel bedeutet dies, dass nur Angaben aus den Anerkennungsdokumenten (Anwendungszulassung, Bauartgenehmigung), also mit fcd – Wert, vergleichbar sind! Buddendick dazu: „Für den Baufachhandel heißt das, hier auf das Vorhandensein der DIBt-Genehmigung und auf einen korrekten Vergleich zu achten und nicht der „dreisten“ Werbung zu folgen. Die Folgen können in Form von Gewährleistungsansprüchen sehr teuer werden.“
Die ökologischen Aspekte stehen in nichts nach.
Der besonderen technischen Leistungsfähigkeit von XPS dürfen die ökologischen Aspekte nicht nachstehen. Buddendick erläutert: „Alle Mitglieder des FPX produzieren XPS für die Dämmung von Gebäuden mit umweltfreundlichem CO2 (Kohlendioxid), das umgangssprachlich, bei Lösung in Wasser, auch als Kohlensäure bezeichnet wird.“ Die Umweltprodukterklärung, beruhend auf allgemeinen Standards, (EPD-Environmental Product Declaration) der FPX-Mitglieder zeigt, dass alle verwendeten Inhaltsstoffe höchsten umwelttechnischen Ansprüchen gerecht werden.
Auf die Recyclingfähigkeit achten die FPX-Mitglieder bereits beim Produktdesign und dem Herstellungsverfahren. So sind die XPS-Produkte bereits seit einigen Jahren HBCD-frei und alle bei der Produktion anfallenden Abschnitte werden wiederverwendet.
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