Die Sterbegeldversicherung bietet viele Möglichkeiten, sich gegen die Kosten im Trauerfall abzusichern.
Sie wird von den Verbraucherschützern immer wieder schlecht geredet und doch ist die Sterbegeldversicherung längst ein wichtiges Instrument, um die Kosten für den Trauerfall abzusichern. Längst bieten Sparverträge und Risikoversicherungen nicht die Möglichkeit, sich ausreichend abzusichern, denn entweder ist nicht ausreichend Kapital zusammengespart oder der Abschluss einer Risikolebensversicherung scheitert an den Gesundheitsfragen.
Viele Sterbegeldversicherungen gibt es mittlerweile auf dem Markt und es gibt sich demnach ausreichend Möglichkeiten, den passenden Versicherungsschutz auszuwählen.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Die Wartezeitenstaffeln sich je nach Gesellschaft und Eintrittsalter von 6 bis 36 Monaten. Auch ohne Wartezeit kann man eine Sterbegeldversicherung abschließen, wie z. B. bei der Monuta oder der GE-BE-IN, dann sind aber Gesundheitsangaben notwendig.
Für junge Leute bietet die Solidar mit einer Wartezeit von 6 Monaten (bis zum 50. Lebensjahr) eine gute Absicherung mit einer kurzen Wartezeit. Für die Kunden ab dem 60. Lebensjahr wiederum kann der Münchener Begräbnisverein mit einer Wartezeit von 12 Monaten überzeugen. Die Itzehoer hingegen bietet die Wartezeit von 12 Monaten für alle Kunden an.
Auch zusätzliche Leistungen werden von manchen Sterbeversicherungen angeboten. So können Kinder bei der Solidar bis zum 14. Lebensjahr mit 5 Cent pro 500 Euro Versicherungssummer mitversichert werden. Die Höchstversicherungssumme entspricht der des Versicherungsnehmers, maximal jedoch 8.000 Euro. Kinder sind bei der Sterbegeldversicherung zwar noch ein Tabuthema, aber ein sinnvoller Schutz ist es in jedem Fall.
Gleiches bietet auch die GE-BE-IN an: Hier können Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden. Der Beitrag liegt hier bei 48 Cent pro 500 Euro bis maximal 5.000 Euro Versicherungssumme.
Grundsätzlich kommen fast alle Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung aus. Die Versicherungssumme ist die Garantiesumme, eine höhere Auszahlung kann bei Erwirtschaftung entsprechender Überschussanteile erfolgen.
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