Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler fordert Gesetzesänderung zum Schutz vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten
Die Kester-Haeusler-Stiftung weist aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die Pressedarstellung des Falles des Bundesaußenministers Scheel auf die Probleme der Vorsorgevollmacht hin, die weitgehend in der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Die Vorsorgevollmacht kann unter Umständen zu einer totalen Vernichtung der familiären Beziehungen führen. Kommt ein Dritter, egal ob über notarielle Vollmacht oder über ein Formular das im Internet heraus gedruckt wurde, an eine Vorsorgevollmacht und lässt diese von einem älteren Menschen unterschreiben, dann weiß oft der ältere Mensch nicht, was im Notfall mit ihm passiert. Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten weitgehend – ohne Kontrolle – die Möglichkeit den betroffenen Menschen auch zu isolieren – an einem unbekannten Ort zu verstecken (siehe Fall Luxi). Sie gibt dem Bevollmächtigten das Recht über Vermögen zu verfügen und Entscheidungen über Behandlungen des älteren Menschen zu treffen, ohne dass hier eine konkrete Kontrolle manchmal im Notfall möglich ist (siehe Fall Luxi mit Schlaganfall im Obdachlosenquartier in Tschechien).
Der Leiter des Forschungsinstituts, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München, befasst sich auch mit dem internationalen Betreuungsrecht. Er weist auf die sehr gute Regelung in England hin, dass eine Person an Eides statt erklären muss, dass die Vorsorgevollmacht auch so gewollt war. Aus Amerika hört man ebenfalls Probleme mit derartigen Vollmachten und will ein eigenes Beschwerderecht der Angehörigen einführen. In Deutschland hat der Angehörige oder Ehepartner keinerlei Rechte bei einer Vorsorgevollmacht die eine fremde Person bekommen hat. Die Gerichte prüfen nur den Missbrauch, der oftmals schwer nachzuweisen ist. Oftmals werden die Missbrauchsfälle gar nicht bekannt. In anderen Ländern gibt es Gewaltschutzbehörden für ältere Menschen, die sofort von Angehörigen oder interessierten Personenkreisen angerufen werden können. In Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht erheblich. Es gibt zwar die Möglichkeit einen Kontrollbetreuer bei Gericht (mit der Zielsetzung, die Ausübung der Vorsorgevollmacht zu kontrollieren) zu beantragen. Die Verfahren dauern lange oder sind überhaupt nicht durchführbar, wie im Fall Luxi, wenn der Betroffene im Ausland versteckt wird. Hier ist eine dringende Gesetzesänderung notwendig.
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Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
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