Bei der Vielfalt in der Sterbegeldversicherung bietet sich für jeden Bedarf die passende Geselschaft.
Seit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 steht die Sterbegeldversicherung immer wieder im Focus. Sie ist ein Instrument, um die Kosten für eine würdevolle Bestattung decken zu können. Viele Menschen möchten kein Armenbegräbnis oder die Verwandten mit den Kosten belasten, deshalb erfreut sich die Sterbegeldversicherung immer noch großer Beliebtheit.
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Anbieter der Sterbegeldversicherung in vier Punkten: die Höhe der möglichen Versicherungssumme, die Wartezeit bis zur Leistungserbringung, mit oder ohne Gesundheitsprüfung und Absicherung bei Unfalltod
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Die Versicherungssumme kann natürlich individuell bestimmt werden. Grundsätzlich bieten aber nicht alle Gesellschaften schon ab 2.500 Euro eine Sterbegeldversicherung an, da sich nach deren Aussagen der Aufwand nicht rechnet. Die Angebotspalette ist hier entsprechend niedrig. Ab einer Versicherungssumme von 5.000 Euro bis 10.000 Euro bieten die meisten Gesellschaften Versicherungsschutz, darüber hinaus, z. B. bis 25.000 Euro finden sich nur noch einzelne Anbieter zur Abdeckung der gewünschten Summen.
Im Regelfall beträgt die Wartezeit drei Jahre. Ein kleiner Teil der Versicherungen bietet aber, je nach Eintrittsalter, auch schon nach einem Jahr die volle Leistung an. Wieder andere Gesellschaften staffeln die Leistung in den ersten drei Jahren. Sterbegeldversicherungen, die ohne Wartezeit auszahlen, sind noch die Ausnahme. Auch hier ist also eine Vielzahl von Varianten gegeben.
Die Gesundheitsprüfung wird von den meisten Versicherungen nicht gefordert. Entscheidet man sich aber für eine Gesellschaft mit Gesundheitsprüfung, sollte man genau danach schauen, wie diese formuliert ist. In machen Fällen muss einer Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus zugestimmt werden.
Eine Absicherung für den Unfalltodesschutz ist vielfach für nur geringe Mehrkosten möglich. Je nach Sterbegeldversicherung gibt es 50 oder bis zu 200 Prozent zusätzlich an Leistung, wenn es zum Unfalltod kommt. Da ein Unfall z. B. je nach Art und Lage eine aufwendige Bergung nach sich ziehen kann, sollte man dieses in seine Überlegungen einbeziehen.
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