DJV gegen überhastete Reform der Gründungsförderung
Berlin, 13.05.2011 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich gegen eine überhastete Reform der Gründungsförderung ausgesprochen. Der Gründungszuschuss, den unter anderem Journalistinnen und Journalisten am Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen können, dürfe nicht bereits am 1. November in seiner bisherigen Form abgeschafft werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: „Die Bundesregierung riskiert, mit einer überhasteten Reform das bewährte Konzept der Existenzgründungsförderung über den Haufen zu werfen.“ Mit den aktuellen Plänen, die Gründungsförderung schon zum 1. November zu ändern, werde auch gegen den Vertrauensschutz verstoßen. Hintergrund der DJV-Kritik sind Regierungspläne, die Gründungsförderung früher als geplant einzuschränken.
Konken wies darauf hin, dass sich die von der damaligen christlich-liberalen Bundesregierung im Jahr 1986 als Überbrückungsgeld eingeführte Existenzförderung für Arbeitslose als wertvolles Instrument zur Unterstützung von Existenzgründern bewährt habe. Der heutige Gründungszuschuss habe das Konzept fortgeführt. Die geplanten Änderungen liefen dagegen de facto auf eine Abschaffung der bisherigen Förderkonzeption hinaus. „Wenn Gründer noch sechs Monate Rest-Arbeitslosengeld haben müssen, um sechs Monate Gründungszuschuss zu bekommen, ist das ein Nullsummenspiel. Förderung sieht anders aus“, sagte Konken. Der über die sechs Monate hinaus noch gezahlte Zuschuss von 300 Euro, dessen Laufzeit um drei Monate erweitert werden solle, sei „nachgerade lächerlich“ und ungeeignet, bei einer Gründung für ausreichenden Lebensunterhalt zu sorgen.
Konken kritisierte, dass die Regierung durch das frühe Inkrafttreten der Verschlechterungen offenbar einem Run auf die Regelung vorbeugen wolle: „Viele Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen haben natürlich mit der Möglichkeit gerechnet, sich anschließend selbständig zu machen. Diese Chance macht die Bundesregierung zunichte.“
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