Es sollen den Anlegern nun Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft sowie dem Finanzamt drohen.
Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fondsgesellschaft erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende Anleger unter anderem mit dem ursprünglichen Ziel der Steuerersparnis beteiligten.
Durch das Schreiben vom Dezember 2011 an die Anleger des Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV wurden diese insbesondere über die drohende Aberkennung der Steuervorteile informiert. Demnach sollen sich die Anleger dieses Medienfonds auf Steuernachzahlungen mit Zinsen von 6% p.a. für die Vergangenheit einstellen müssen.
Anleger des betroffenen Medienfonds sind diesen Zahlungsaufforderungen aber nicht hilflos ausgeliefert. GRP Rainer rät betroffenen Anlegern nicht tatenlos abzuwarten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass potentielle Ansprüche der Anleger bis zu einer endgültigen steuerlichen Klärung verjährt sind. Es ist Betroffenen daher zu empfehlen, schon heute den Rechtsrat eines fachkundigen Rechtsanwalts einzuholen und etwaige Ansprüche prüfen zu lassen. Zu untersuchen ist, ob Anleger ihre Fondsbeteiligung im Rahmen eines Schadensersatzanspruches rückabwickeln können. Dann müsste der Anleger so gestellt werden, als hätte er sich an dem Fonds nie beteiligt.
Zwar sind Schadensersatzansprüche stets eine Frage des Einzelfalles. Jedoch sollte die anwaltliche Prüfung insbesondere ein Augenmerk auf die Frage richten, ob der Anleger im Zuge der Fondsbeteiligung von der Bank falsch beraten wurde. Eine Falschberatung durch die Bank kann nämlich zum Schadensersatzanspruch des Anlegers mit oben dargestellter Konsequenz der Rückabwicklung führen.
Abschließend bleibt damit festzuhalten, dass Anleger rasch tätig werden und ihre etwaigen Ansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen sollten, der mit dem Bank- und Kapitalmarkt vertraut ist.
Beachten Sie dabei: Schadensersatzansprüche unterliegen im Regelfall der Verjährung. Zögern Sie deshalb nicht, Rechtsrat einzuholen.
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