DYCKMANS: Bundesregierung verweigert Antwort auf Frage zu stockendem Gesetzgebungsverfahren

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zu der inhaltsleeren Antwort des Bundesministeriums der Justiz auf die Frage nach den konkreten Gründen der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zum Internationalen Gesellschaftsrecht erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:

Es ist völlig inakzeptabel, wie die Bundesregierung sich zum parlamentarischen Fragerecht der Opposition verhält. Seit vielen Monaten verzögert sich – ohne bisherige offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz – der Gesetzgebungsprozess zum „Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen“. Der Beschluss des Bundeskabinetts war von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 7. Januar 2008 für das Frühjahr 2008 angekündigt worden. Auf die parlamentarische Frage, auf welchen konkreten – inhaltlichen wie politischen – Gründen diese Verzögerung beruht und wie der weitere Zeitplan aussehe, antwortete das Bundesministerium der Justiz nur mit Floskeln.

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Eine Antwort zu den konkreten Gründen gab es überhaupt nicht. Es ist nicht tragbar, dass die Bundesregierung die Rechte der Parlamentarier – die das Gesetz endgültig beschließen und dieses nach außen vertreten sollen – derart ignoriert.

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