DYCKMANS: Kleine Schritte bleiben Markenzeichen von Zypries bei Bekämpfung von Berufsklägern

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) durch das Bundeskabinett und die darin enthaltenen Regelungen zur Bekämpfung der Berufskläger im Aktienrecht erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:

Selten haben betroffene Unternehmen so viele Erwartungen in die Überarbeitung eines Gesetzentwurfs von Bundesjustizministerin Zypries gelegt und so wenig erhalten. Der Kabinettsentwurf enthält zwar einige Verbesserungen hinsichtlich der Bekämpfung der Berufskläger, diese bleiben aber ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es wäre notwendig gewesen, sich zu einer deutlichen Gesetzesänderung durchzuringen, um das Klagegewerbe einiger Aktionäre auszutrocknen und gleichzeitig die Rechte aufrechter Aktionäre zu schützen. Hierzu liegen bereits viele verschiedene Modelle vor. Sie wurden auch intensiv auf dem Deutschen Juristentag im September diskutiert und flossen dort in konkrete Vorschläge ein. Zypries hätte sich nur bedienen müssen. Stattdessen bleibt es beim Klein-Klein. Es wird nun Aufgabe des Bundestages sein, weitergehende Vorschläge, wie z.B. eine vollständige Überarbeitung des Beschlussmängelrechts, zu prüfen und zu diskutieren.

[ad#co-1]

FDP-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Platz der Republik
11011 Berlin

Telefon: 030/227-52378
Fax: 030/227-56778

E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de
www.fdp-fraktion.de