Kaum ein anderes deutsches Rechtsgebiet ist so sehr von irrigen Annahmen betroffen wie das Unterhalt- und Scheidungsrecht. Da einige der Irrtümer über Ehe, Scheidung und Unterhalt schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen haben können, soll im Folgenden über die am weitesten verbreiteten Fehleinschätzungen zu diesem Thema aufgeklärt werden.
1. Mein Ex-Partner und ich sind uns einig und brauchen für die Scheidung keinen Anwalt
Zwar mag es in solch einem Fall sinnvoll sein, nur einen und nicht zwei Anwälte mit der Scheidung zu beauftragen, ganz ohne Anwalt geht es im Unterhalt- und Familienrecht aber nicht. Der sogenannte “Anwaltszwang” hat den Zweck, unzulässige Verfahren zu vermeiden und natürlich auch die Ehegatten vor Fehlentscheidungen zu schützen. Auch bei einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren können nicht beide Parteien von demselben Anwalt vertreten werden. Möglich ist lediglich, dass nur ein Anwalt die Scheidung für seinen Mandanten beantragt und der andere der Scheidung zustimmt.
2.Ich hafte für die Schulden meines Ex- Ehepartners
Auch im Falle des Endes der Ehe muss jeder der Ex-Eheleute nur für die eigenen Verbindlichkeiten haften. Zu diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei Ausnahmen. Gemeinsam unterzeichnete Verträge können genauso wie Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs vom Gläubiger von beiden Schuldnern, also den Ex-Eheleuten, eingefordert werden.
3. Die Hälfte des Vermögens meines Partners gehört mir
Auch diese weit verbreitete Annahme die Ehe betreffend ist unzutreffend. Selbst, wer während der Ehe im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft (dies ist der gesetzliche Regelfall, anderes kann aber vereinbart werden) lebt, kann kein Eigentum des Partners erlangen, das diesem bereits vor der Schließung des Ehe gehörte. Grundsätzlich wird bei einer Scheidung nur das innerhalb der Ehe erwirtschaftete Vermögen unter beiden Ehepartnern gerecht aufgeteilt.
4. Ich muss für höchstens 3 Jahre Unterhalt an meinen Ex-Partner bezahlen
Viele Menschen sind der irrigen Ansicht, dass der nacheheliche Unterhalt auf einen Höchstzeitraum von drei Jahren begrenzt ist. Laut einer Entscheidung des BGH ist eine kurze zeitliche Begrenzung von Unterhalt allerdings nur in Fällen, wie beispielsweise sehr kurzen Ehen, angemessen. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, wie lange ein nachehelicher Unterhalt angemessen erscheint. Dabei werden unter anderem Kriterien wie die Betreuungssituation etwaiger Kinder oder der allgemeinen Gestaltung der Ehe berücksichtigt.
5. Unterhalt nur bis zum 27. Lebensjahr
Auch in diesem Fall gibt es keine eindeutige Altersgrenze, bis zu dem Unterhalt für ein Kind geleistet werden muss. Wer wirtschaftlich dazu in der Lage ist, muss bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes Unterhalt zahlen.
6. Die Mutter bekommt automatisch nach der Scheidung das Sorgerecht für die Kinder
Diese noch vor einigen Jahrzehnten häufig praktizierte Vorgehensweise ist mittlerweile überholt. Grundsätzlich stehen beiden Eltern die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf ihre Kinder und den Unterhalt zu und sie teilen sich das Sorgerecht. Lediglich bei Antrag eines Ex-Partners auf alleiniges Sorgerecht, entscheidet das Familiengericht.
7. Eine kurze Ehe kann annulliert werden
Das deutsche Recht kennt das Institut der Ehe Annullierung nicht. Das bedeutet, dass auch eine extrem kurze Ehe nach den Regelungen einer ordnungsgemäßen Scheidung beendet werden muss. Zwar kann eine Ehe unter bestimmten Voraussetzungen im Härtefall frühzeitig beendet werden, die Voraussetzungen dafür sind allerdings sehr eng.
8. Ich muss keinen Unterhalt mehr zahlen, da mein Ex einen neuen Partner hat
Trotz einer neuen Beziehung muss der Unterhalt für den oder die Ex weiter aufgebracht werden, auch wenn er eventuell durch ein Zusammenziehen des Ex-Partners mit seinem neuen Partner gemindert werden kann.
9. Eine Scheidung ist überflüssig
In den meisten Fällen hat es finanzielle Nachteile für beide Partner, eine Scheidung zeitlich zu verzögern. Gerade der besser verdienende Partner kann finanzielle Nachteile erleiden, da der Stichtag für den Versorgungs- und Zugewinnausgleich die Rechtshängigkeit der Scheidung ist.
10. Eine Scheidung ist ohne meine Zustimmung nicht möglich
Eine Scheidung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob der andere Partner dem Ende der Ehe bzw. der Scheidung zustimmt. Der Antrag auf Scheidung der Ehe wird am Ende zu einer Scheidung führen, wenn ein Scheitern der Ehe glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Giuseppe M. Landucci
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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