Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann es teuer werden. Viele Gerichte entscheiden zu Gunsten der Geschädigten, da sich Reaktionen von Hunde nie voraussehen lassen.
Im winterlichen Wald kam es zu einem ungleichen Duell. Zwei Hundehalter waren mit ihren Hunden unterwegs. Während von Herrn Schröder der Dackel nicht angeleint bei Fuß ging, befanden sich die beiden Schäferhunde von Herrn Michels außerhalb des Sichtbereiches ihres Herrchens. An einer Weggabelung wurden die beiden Schäferhunde auf den Dackel von Herrn Schröder aufmerksam.
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Die beiden Schäferhunde rannten, vermutlich vom Spieltrieb gesteuert, auf den Dackel zu. Bei dem Versuch, seinen Hund zu schützen, rutsche Herr Schröder auf dem feuchten Boden aus und brach sich ein Bein. Es kam zum Prozess, da Herr Schröder die Kosten für seine Heilbehandlung von Herrn Michel erstattet haben wollte. Der Beklagte Herr Michels besaß zwar eine Hundehaftpflichtversicherung, wollte aber dennoch nicht den Fall auf sich sitzen lassen.
Nach der Ansicht des Landgerichtes Coburg war der Sturz die Folge eines hundetypischen Verhaltens. Ob die beiden Schäferhunde nun spielen wollten oder nicht, war in diesem Fall unerheblich. Grundsätzlich kann ein Außenstehender, und wenn er selber auch Hundehalter ist, nicht beurteilen, aus welcher Motivation ein Hund auf ihn zu rennt.
Hundehalter müssen beachten, dass das Verhalten ihres Hundes nicht nur kleine, sondern such große Schäden verursachen kann. Das Loch für den Knochen in Nachbars Rosenbeet ist unter Nachbarn mit Sicherheit noch unproblematisch. Wenn aber Passaten beim Gassigehen gebissen werden oder der Hund sich an einer viel befahrenen Straße losreißt, sind Personen- und hohe Sachschäden vorprogrammiert. Vielen Hundehaltern ist nicht klar, dass die Privathaftpflichtversicherung keine Leistung erbringt. In diesen Fällen kann nur Hundehaftpflichtversicherung die verursachten Schäden übernehmen.
Bildquelle: Ralf Fischer, www.pixelio.de
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