(pressebox) Trier, 10.02.2011 – Nach einer siebenmonatigen Anhörung zur Ausgestaltung eines gemeinsamen europäischen Vertragsrechts ist das Ergebnis eindeutig: Unter den Teilnehmern der Konsultation besteht ein großes Interesse an der Einführung eines EU-Vertragsrechts.
Das Ziel ist klar: Die Hürden, vor denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Verbraucher stehen, wenn sie geschäftlich in anderen EU-Staaten tätig werden wollen, sollen beseitigt werden. Nicht zuletzt um das Funktionieren eines wettbewerbsfähigen EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Pläne zu einem gemeinsamen EU-Vertragsrecht.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding wird die Ergebnisse der Anhörung den Justizministern der Mitgliedsstaaten im Juni vorstellen, bevor im Herbst konkrete Vorschläge vorgestellt werden sollen.
Über weitere Einzelheiten, sowie die Bewertung eines EU-Vertragsrechts durch die BRAK informiert der WFEB unter: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=131.