Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab 500 € bezuschusst

Bereits im letzten Jahr entwickelte sich das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ zum Renner. Martin Kutschka vom Förder-Infoportal www.foerderdata.de weiß: „Grund dafür vor allem: Der neu aufgenommene Förderschwerpunkt der Maßnahmen zum Einbruchschutz.“ In 2016 ließen sich über 41.500 Hauseigentümer ihre Ausgaben für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch staatliche KfW-Fördergelder bezuschussen. Wenn es nach der KfW geht, sollen es 2017 noch mehr werden. Dazu könnte auch die aktuelle Änderung der Förderbedingungen beitragen. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer förderfähigen Investition von 500 € bedacht. Bisher konnte ein Förderantrag erst ab einer Mindestinvestition von 2.000 € eingereicht werden.
Wer mehr als 500 € in die Hand nimmt, kann einen Zuschussantrag stellen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 € und bis zu 1.500 € gibt es so beispielsweise für den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, für Nachrüstsysteme wie Türspione, Türzusatzschlösser, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.
Kutschka verweist auf über 6.000 bereit stehende Bau- und Modernisierungsprogramme, darunter über 85 % lohnende Zuschüsse. Einen allgemeingültigen Förderanspruch gibt es allerdings nicht. „Nur wer den Förderantrag stellt und sich an die Förderbedingungen hält, kann profitieren. Und das ist in diesem KfW-Programm einfacher als man denkt.“
Wichtig: Der vorzeitige Beginn der Arbeiten ist ein KO-Kriterium für die KfW-Förderung. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Die Online-Antragstellung im KfW-Zuschussportal geht einfach und bequem von zu Hause aus und funktioniert ähnlich, wie eine Bestellung im Online-Shop. Sobald die Zusage vorliegt, kann der Startschuss für die Arbeiten fallen. Ebenfalls im KfW-Zuschussportal werden nach Fertigstellung die Gesamtkosten erfasst, durch Hochladen der Rechnung belegt und damit die Auszahlung veranlasst.
Ebenso wichtig: Eine gute Qualität und die korrekte Ausführung: Gefördert wird nur der fachmännische Einbau unter Einhaltung der technische Mindestanforderungen. Wer handwerklich versiert ist und selbst Hand anlegt, kann den Zuschuss für seine Materialkosten beantragen. In dem Fall benötigt der Bauherr eine formlose Bestätigung des fachgerechten Einbaus und der Materialkosten vom Fachhandwerker.