Einspeisevorrang für erneuerbare Energien muss weiter Gültigkeit haben

EU-Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie stimmt dem Wegfall des Einspeisevorrangs der Erneuerbaren Energien zu.

In Deutschland ist der Einspeisevorrang, bezeichnet durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, für erneuerbarer Energien vorgeschriebenen.

Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der bundesweit agierenden Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG sieht, dass trotz Klimawandel und Raubbau an der Umwelt erneuerbare Energien nachrangig behandelt werden sollen. Nachrangig deshalb, so ist Bohlen der Meinung, weil interessierte Kreise sich durch vermeintlich günstigere fossile Energieträger einen höheren Profit versprechen.

Ausgeblendet werden hier, so Bohlen, die Folgekosten, die durch die Ignoranz gegenüber den Umweltveränderungen und dem Klimawandel unausweichlich entstehen und heute schon entstanden sind. Schon heute übersteigt die weltweite Nachfrage nach natürlichen Ressourcen, seit 1971 durchgehend, das Angebot an regenerierten Ressourcen – eine Situation, die sich im globalen Maßstab zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte findet. Gegenwärtig bräuchte die Erde mehr als anderthalb Jahre, um den Verbrauch eines Jahres zu decken. Entsprechend findet ein „anhaltender Raubbau“ am Bestand statt. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Staaten und Regionen beträchtlich: Wenn alle Menschen so lebten wie die Europäer, wären fast drei Erden notwendig, um den Ressourcenverbrauch nachhaltig zu ermöglichen. Oder nehmen wir als Beispiel die Ozeanversauerung. Seit mehr als zwei Millionen Jahren bietet das Oberflächenwasser des Ozeans unzähligen Arten von Organismen einen Lebensraum – unter nahezu konstanten chemischen Bedingungen. Die chemische Zusammensetzung des Meerwassers begünstigt jedoch die Aufnahme von CO2. Durch den hohen vom Menschen verursachten CO2-Ausstoß – allein 2014 gelangten 32,4 Milliarden Tonnen des Gases in die Atmosphäre – versauern die Meere (die etwa ein Drittel des anthropogenen CO2-Ausstoßes aufgenommen haben) schrittweise. Dies schädigt wiederum kalkbildende Organismen wie Muscheln, Schnecken, Korallen und gefährdet die Fischbestände der Weltmeere.

Bohlen stellt die Frage: Warum schließen 15 aus Deutschland stammende Mitglieder des Europäischen Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie die Augen. Dazu zählen: Hans-Olaf Henkel,  Reinhard Bütikofer vom Bündnis90/Die Grünen, Christian Ehler, CDU, Rebecca Harms, Bündnis90/Die Grünen, Angelika Niebler, CSU, Martina Werner, SPD, Hermann Winkler, CDU, Cornelia Ernst, Die Linke, Jens Geier, SPD, Constanze Krehl, SPD, Bernd Lange, SPD, der auch den Vorsitz im Ausschuss Internationaler Handel innehat, Werner Langen, CDU, Gesine Meissner, FDP, Markus Pieper, CDU, Dennis Radtke, CDU. Hier ist Bohlen der Meinung, dass diese Volksvertreter nicht im Sinne der Mehrzahl der Menschen in ihrem Wahlkreis handeln, denn mittlerweile sind ca. 75 Prozent für die Themen Umwelt, Energiewende und Klimawandel sensibilisiert.

Laut Bohlen muss der Einspeisevorrang für erneuerbarer Energien weiter Gültigkeit haben, um in der Energiewende Planungssicherheit für private und gewerbliche Investitionen zu gewährleisten.